chohygiene, Herr Abgeordneter Neubauer: Das sind Klein- und Kleinstpensionen, aber für keinen derjenigen, die diese Klein- und Kleinstpensionen beziehen, ist das die einzige Einnahmequelle. Das wissen Sie ganz genau. Für die breite Masse sind das Zweitpensionen, teilweise Drittpensionen, oder im Familienverband lebend und mehr verdienend, damit auch keinem Ausgleichszulagenrichtsatz zugänglich. Es sind Zusatzpensionen. Dass da natürlich ein paar darunter sind, die aus ihrer Lebensphilosophie her nur diese Pension haben, aber weil sie verheiratet sind, nichts anderes bekommen können – ja. Aber man muss sich auch die Verlaufskarrieren dieser Betroffenen anschauen, welche Beitragszeiten sie haben.
Darum lassen wir die Kirche dort, wo sie hingehört. Wir haben ursächlich einen guten Vorschlag gemacht. Es hat mich gefreut, dass das mit allen fünf Parteien möglich war. Dass jetzt zwei Oppositionsparteien miteinander einen Wettbewerb anstellen, wie sie da oder dort vielleicht noch etwas herausholen können, ist legitim, aber ich verstehe es nicht ganz.
Ich würde nur bitten: Stellen Sie diese Leute, die 25 €, 50 €, 100 € haben, in der Argumentation nicht so dar, als ob das die einzige Einnahmequelle ihres Lebens wäre! Sie wissen ganz genau, dass es nicht so ist! (Beifall bei der SPÖ.)
18.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
18.48
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einen Schritt möchte ich schon noch zurückgehen: Pensionserhöhung 2008.
Eine Pensionserhöhung, bei der man niedrige Pensionen niedriger erhöht als höhere Pensionen – so eine Schnapsidee muss einem einfallen! Sie ist aber damals den Regierungsparteien nicht nur eingefallen, sondern sie haben sie für gut befunden und auch – was noch mehr erschütternd ist – die Seniorenverbände haben gesagt: Wunderbar, wunderbar, das ist genau das, was wir haben wollen. – Das ist das eine.
Wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass das so nicht durchgehen wird. Wir haben auch Beispiele genannt, Herr Bundesminister – da muss ich jetzt widersprechen, obwohl da war schon ein Schlupfloch drin –, wo selbstverständlich Personen im Familienverband, Mann und Frau, jeweils so niedrige Pensionen haben, dass sie trotzdem nicht den gemeinsamen Ausgleichszulagenrichtsatz erzielen und sich natürlich bei einer Pensionserhöhung, die um über 1 Prozent niedriger ist, zu Recht benachteiligt fühlen mussten.
Klar: Nachdem es dieses höchstrichterliche Urteil gegeben hat, war die Lage für diejenigen, die nicht zum Höchstgericht gegangen sind, unbefriedigend. Darum waren wir sehr froh und einverstanden damit, dass es diesen Vorschlag gegeben hat, der natürlich nicht den Rechtsstand von 2008 für diese 500 000 oder 600 000 Betroffenen herstellen kann. Aber es war uns auch klar, das wird so nicht funktionieren können, außer wir geben die Pensionsversicherungsanstalt für zwei, drei Jahre auf, damit sie Pensionen für diese 500 000 Menschen nachberechnet.
Auf der anderen Seite muss man natürlich auch sagen, das, was sich an Elend oder an Armut in dieser Republik abspielt, das gibt es nicht nur bei diesen 500 000 Pensionisten.
Nicht nur diese 500 000 Pensionisten sind die Armen, sondern unter diesen 500 000 oder 600 000 gibt es solche, die eine durchaus beachtliche Erst- oder Zweitpension haben, und es gibt andere arme Menschen, die vermutlich keine Pension oder Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten, und jene, die nicht zu einer Erhöhung kommen, weil da die ÖVP wieder ihre Einwände hat.
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