Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 228

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Selbstbestimmung hat für jeden Menschen dieselbe Bedeutung. Da das Leben von Be­hinderten oft – und das habe ich ja gerade vorhin erwähnt – fremdbestimmt ist, haben diese gar keine Möglichkeit, ihre Entscheidungsfähigkeit zu trainieren. Ich spreche da­mit junge Menschen, so wie es auch schon Kollege Hofer getan hat, mit einer Lernbe­hinderung an. Meiner Meinung nach bräuchten diese keinen Anwalt. Menschen mit Be­hinderung sollten in erster Linie mehr Unterstützung erfahren. Dies würde den Einsatz einer Sachwalterschaft reduzieren. Sachwalter sollen helfen, Entscheidungen zu tref­fen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob eine Novellierung unseres derzeitigen Gesetzes und die Anlehnung an das deutsche Modell einen Vorteil für den betroffenen Personenkreis darstellt, soll eine Überprüfung ergeben. Daher ersuche ich Sie – und dieser Antrag ist ja schon im Ausschuss einstimmig beschlossen worden – zuzustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


21.35.25

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren einen Ent­schließungsantrag, der eine Überprüfung des Sachwalterschaftsrechtes bewirken soll. Ich glaube, damit diskutieren wir eine Materie, die für einzelne Menschen in unserem Land sehr tiefgreifende Wirkungen hat. Wenn Menschen, ob aufgrund einer geistigen Behinderung oder aufgrund von psychischen Krankheiten, nicht in der Lage sind, Ent­scheidungen alleine zu treffen, ohne dadurch Nachteile für sich selbst zu erleiden, dann kommt ein Sachwalter ins Spiel.

Es sind die Zahlen schon genannt worden, und die sind meiner Meinung nach eigent­lich bemerkenswert hoch, wenn es heißt, dass an die 60 000 Personen in Österreich besachwaltet werden. Das würde eine ziemlich große Stadt ausmachen, wenn man Österreich beim Vergleich heranziehen würde.

Wenn die Sachwalterschaft sozusagen verordnet wird, dann ist das ein tiefer, ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen. Es wird damit im Le­ben eines Menschen sehr viel fremd bestimmt, ob das die Höhe des Taschengeldes betrifft, die Abwicklung von Rechtsgeschäften oder Behördenwege. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist aus meiner Sicht, dass die Personensorge entsprechend gesichert ist. Die ärztliche und soziale Betreuung sind sicherzustellen.

Nachdem sich Österreich gegenüber der UNO verpflichtet hat, behinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, versuchen wir nun, alten ge­brechlichen, dementen oder behinderten Menschen künftig nicht mehr das gesetzlich definierte Wohl zu verordnen, sondern ihnen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe sie selbst entscheiden können.

Der vorliegende Entschließungsantrag betreffend die Überprüfung des Sachwalter­schaftsrechtes ist zu begrüßen. Jeglicher Kritik soll nachgegangen werden, Missstände sollen verhindert werden und Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung soll so weit wie möglich eine eigenständige Geschäftstätigkeit ermöglicht werden.

Wenn eben die Überprüfung dieses Gesetzes ergibt, dass eine Novelle notwendig ist, dann werden wir diese Novelle entsprechend diskutieren und dann auch beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


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