der Handlungsbedarf bei der Neuregelung der Sachwalterschaft erkannt wurde und unser Antrag mit ein paar Änderungen einstimmig angenommen wurde.
Es ist Tatsache, dass vor allem nach der Ratifizierung 2008 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung unsere derzeitigen Regelungen betreffend Sachwalterschaft nicht mehr haltbar sind. Es wurden auch schon ein paar Zahlen genannt. Tatsache ist, dass wir in Österreich im Unterschied zu Deutschland eine Rechtslage haben, wonach mit dem Beschluss der Sachwalterschaft die Geschäftsfähigkeit völlig verloren geht. Deshalb ist die Sachwalterschaft menschenrechtlich und grundrechtlich eine große Herausforderung. Wir haben es da mit hohen Zahlen zu tun. Hier ist der Handlungsbedarf offensichtlich und sehr klar.
Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass wir in diesem Fall nach Deutschland schauen, uns vor allem in Bezug auf den Verlust der Geschäftsfähigkeit dort ein Beispiel nehmen, um den vollen Verlust der Geschäftsfähigkeit mit dem Beschluss der Sachwalterschaft nicht einzuführen, sondern Menschen mit Behinderung den gleichen Genuss von persönlichen Rechten wie nicht behinderten Menschen, wie es im genannten Übereinkommen vorgesehen wird, zuzusichern.
Wir freuen uns, dass der Antrag die Mehrheit gefunden hat, und freuen uns auch auf die Novelle, die dem Parlament hoffentlich bald nach einer Überprüfung der Frage der Geschäftsfähigkeit zugeleitet werden wird. Dann können wir gemeinsam die Reform der Sachwalterschaft hier im Haus beschließen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
21.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.
21.32
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Selbstverständlich werden auch wir dem vorliegenden Antrag zustimmen, wir stehen ja auch oben auf dem Antrag. Aber eines ist klar: Man muss schon schauen, welche Personen mit der Sachwalterschaft betraut werden.
Außerdem ist meiner Meinung nach dieser Antrag dem falschen Ausschuss zugeleitet worden, denn dieser Antrag hat nichts mit Menschenrechten zu tun, er hätte in den Justizausschuss gehört. Aber das ist nur eine formelle Sache. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
21.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
21.33
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegende Entschließungsantrag ist mit Sicherheit ein sehr wichtiger, um zu prüfen, um zu evaluieren, aber vor allem auch, um mit den Lösungen, die es in Deutschland bereits gibt, zu vergleichen.
Wie ich aus eigener Erfahrung weiß – ich hatte eine behinderte Großmutter –, ist für Menschen mit Behinderung nichts schlimmer, als wenn sie, wie man früher sagte, entmündigt werden. Die Sachwalterschaft gehört aus meiner Sicht auf jeden Fall novelliert, wenn man bedenkt, dass rund 60 000 Menschen in Österreich ihre Entscheidungen nicht selbst treffen und daher fremdbestimmt sind. Das widerspricht teilweise der UN-Menschenrechtskonvention, denn alle Menschen haben das Recht, selbst zu entscheiden, haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens.
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