Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 55

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große Aufschrei der Hilfsorganisationen, angefangen von der Caritas über die Volkshil­fe bis zum Kinderschutzzentrum, erfolgte: Schützt die Kinder, lasst sie nicht allein und schiebt sie schon gar nicht von einem Ort zum anderen ab, schiebt sie nicht aus den Bundesländern nach Traiskirchen ab!

Artikel 20 der Kinderrechtskonvention sagt ganz klar:

„Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung heraus­gelöst wird (), hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates.“

Weiters: Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass es eine Form von Betreuung geben soll, unter anderem auch die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungsein­richtung.

Es muss ein gesamtösterreichisches Anliegen sein, die Kinderrechte tatsächlich umzu­setzen und allen Kindern alle Rechte in Österreich zu gewährleisten. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Umsetzung der Kinderrechte ist weder ein föderalistisches Problem noch ein parteipolitisches Problem, ganz und gar nicht – es ist ein gesamtösterreichisches Pro­blem und somit auch ein gesamtösterreichisches Anliegen! Es reicht nämlich nicht, dass ÖVP und SPÖ sich hier herstellen und sagen: Es wird schon alles gut werden, es wird schon alles gemacht werden, die sogenannte Überfüllung in Traiskirchen wird schon minimiert werden!, und die Kinder dann in irgendwelche Container in irgendwel­chen Bundesländern, in die Pampa, also abseits aller Infrastruktur, abseits aller sozia­len Kontakte, abseits aller Jugendzentren, abseits aller Schulen, kommen. Sie dürfen niemals vergessen, dass gerade die Kinder, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einem fremden Land von einem Ort zum nächsten geschoben werden, dass die Kinder wahrscheinlich ein Trauma erlebt haben und deshalb Unterstützung brauchen.

Es bringt auch wenig, wenn sich Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen der SPÖ hier herstellen und sagen: Es braucht bestimmte Maßnahmen, es braucht wirklich Unter­stützung und wahrscheinlich braucht es auch eine Erhöhung der Tagsatzung!, et cete­ra, wenn dann doch nichts weiter passiert. Hier leere Worthülsen von sich zu geben und gleichzeitig die Situation schon seit Jahren zu kennen, eigentlich seit Jahrzehnten zu kennen, ist einfach zu wenig. Damals, als die Kinderrechte in österreichischen Bun­desverfassungsrang gekommen sind, wurde genau darauf hingewiesen, dass der Vor­behalt in den Kinderrechten in der österreichischen Bundesverfassung genau nichts bringen wird für die Kinderrechte in Österreich, für die Umsetzung, für den Erhalt der Kinderrechte aller Kinder in Österreich.

Als Letztes noch: Die Verfassungssprecherin der Grünen, Daniela Musiol, meine Kolle­gin und ich haben nun rechtliche Prüfungen eingeleitet, wie die Kinderrechte in Öster­reich tatsächlich umgesetzt werden können, wie der Regierung auch deren Säumigkeit vorgehalten werden kann und welche Schritte hier als Nächste gesetzt werden. Ich denke, es gibt noch einigen Gesprächsbedarf und wahrscheinlich auch einigen Ver­handlungsbedarf darüber, was mit den Kinderrechten in Österreich weiter geschehen wird. (Beifall bei den Grünen.)

13.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.28.20

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon traurig, dass ähnlich wie bei EU-Diskussionen jeder, der gegen vor allem manche linke Parteien und deren Meinung zu Felde zieht oder Kritik übt, sofort als „Hetzer“ tituliert wird. Wenn man die EU kritisiert, ist man ein „Anti-Europäer“. Ich glau­be, wir sollten vor allem vor dem Hintergrund, dass sich mittlerweile etwa auch in der


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