Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 54

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Das ist aber auch wichtig für einen Wirtschaftsstandort, denn die Wirtschaft lässt sich nur dort nieder, wo auch eine gewisse Sicherheit gegeben ist, und diese Sicherheit ist in Österreich gewährleistet, obwohl man dazusagen muss, dass die Kriminalität immer noch zu hoch ist. Man muss alles dazu beitragen, um sie weiterhin zu senken.

Man hat in den letzten Jahren viel getan. Die Zahlen zu den Asylanträgen sind heute schon genannt worden: 2002 waren es fast 40 000, ab dem Jahr 2006 haben sie sich eingependelt zwischen 13 000, 14 000, 11 000 und jetzt wieder 15 000. Heuer ist die Zahl der Asylanträge leider wieder stark gestiegen, nämlich um 21 Prozent. Das ist nicht zu verheimlichen. Wir wissen aber auch, warum. Wir kennen die Unruhen in den verschiedenen Staaten, wir wissen, warum die Asylwerber von dort zu uns kommen. Vielleicht ein Vergleich an dieser Stelle: Die hoch gelobte sichere Schweiz mit ihren starken, strengen Gesetzen hat einen Zuwachs von 45 Prozent zu verzeichnen, wir ei­nen von nur 21 Prozent.

Die Verfahrensdauer für Asylanträge ist verkürzt worden; von über einem Jahr sind wir inzwischen bei unter drei Monaten. Für Asylanten von sicheren Staaten gibt es sogar verkürzte Verfahren, die in zirka 13 Tagen abgehandelt werden. Und, wie die Frau In­nenministerin bereits gesagt hat, vier von fünf Anträgen werden abgelehnt und auch sofort erledigt. (Abg. Dr. Hübner: Was heißt das? – Abg. Strache: Das heißt, von fünf Antragstellern sind vier Missbraucher! Das ist eine interessante Bestätigung!)

Wir kennen die allgemeine Kriminalitätsstatistik. Wir wissen, dass die Kriminalität bei Einbruch in Wohnungen und Häuser weniger geworden ist, wir wissen, dass die Zahl der Diebstähle von Pkws zurückgegangen ist, trotzdem sollen wir uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern alles tun, um – wie gesagt – die Kriminalität zu bekämp­fen. Frau Bundesministerin, Sie mit Ihrem gesamten Team sind diesbezüglich auf ei­nem guten Weg. Ich glaube, es ist auch im Sinne des gesamten Hohen Hauses, es ist – ob extrem diskutiert wird oder weniger extrem – in unser aller Sinn, Österreich auch weiterhin als stabiles und sicheres Land zu erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Entschuldigung, aber wo ist denn der Klub der Grünen derzeit? Ist der Pilz entschuldigt?)

 


13.23.15

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wohl des Kin­des soll an oberster Stelle stehen und soll die oberste Prämisse jeglicher Gesetzge­bung sein. Es muss gesamtösterreichisches Anliegen sein, die Kinderrechte in Ös­terreich auch tatsächlich umzusetzen, aber das ist es bis dato nicht in allen Bereichen, nämlich der Gesetzgebung, der Politik, jeglicher Körperschaften.

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Diskriminierungsverbot. Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention sagt ganz klar, die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte jedem Kind „ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormundes“.

Diese Kinderrechtskonvention trat heuer vor genau 20 Jahren in Kraft. Das heißt, 2012 ist eigentlich ein Jahr zum Feiern und zu sagen, die Kinderrechte sind auch in Öster­reich ein Anliegen, sind den Regierungen und den Staaten der ganzen Welt ein Anlie­gen. Doch die Faktenlage sieht leider ganz anders aus. Es gibt doch großen kinder­rechtlichen Handlungsbedarf. Es ist nicht umsonst so gewesen, dass in letzter Zeit der


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