Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 34

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Es ist natürlich richtig, dass es bei der Einführung des Zivildienstes eine gewisse Miss­liebigkeit gegenüber jenen Personen gab, die sich damals noch mit der Behauptung zum Zivildienst gemeldet haben, ihr Gewissen verbiete es, den Wehrdienst abzuleis­ten, weil damit Waffendienst verbunden ist. Es war gut so, dass diese Gewissensprü­fung abgeschafft wurde, und es ist Faktum, dass der Zivildienst nunmehr seit Jahr­zehnten zu einer unverzichtbaren tragenden Säule für die Versorgung der österreichi­schen Bevölkerung mit notwendigen Sozialleistungen geworden ist.

Wenn nun auch aus Apportierlust bezüglich der politischen Absurdität Minister Hunds­torfer mit Zahlenspielereien aufwartet, so sind diese natürlich keinen Deut besser als die Zahlenabsurditäten des Verteidigungsministers. Auf diese werden wir in diesen Tagen schon noch zu sprechen kommen. – Wenn jedenfalls behauptet wird, dass mit 6 500 Menschen dasselbe erfüllt werden kann wie derzeit mit rund 13 000 oder 14 000 Personen, und zwar auch im Hinblick darauf, dass die heutigen Zivildiener der jungen Bevölkerungsgruppe, der Gruppe der 18- bis 20-Jährigen, angehören und da­her die damit verbundenen körperlichen Belastungen auf dem Gebiet der Kranken-Transportdienste et cetera leichter leisten können als etwa ein arbeitsloser 55-Jähriger, der gerade noch keine Pension bekommt, ist das doch eine Absurdität, die nicht über­bietbar ist! Wer kann denn so etwas mit Verantwortung behaupten?! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass die Zahl der notwendigen Bediensteten sinken würde, ist natürlich auch ein Un­sinn. Bei Einführung des Zivildienstes 1975 betrug die durchschnittliche Lebenserwar­tung bei Männern 67 und bei Frauen 74 Jahre. Die Lebenserwartung ist inzwischen um zehn Jahr gestiegen und wird weiter steigen. Das heißt, die Notwendigkeit, ältere und daher natürlich auch krankheitsanfälligere Leute zu versorgen, wird steigen. Es wird ja nicht so sein, dass ausgerechnet zu einem grünen Kranken kein Rettungsdienst fährt, wenn es 30 Minuten dauert. Man wird sich das nicht nach Farben aussuchen, genauso wie es sich der heutige Grundwehrdiener auch nicht nach Farben aussucht, wem er bei Hochwasser zur Seite steht.

Es besteht diesbezüglich, auf den Punkt gebracht, eine Notwendigkeit, die nicht mit dem Herabsetzungsvokabel „Zwangsdienst“ zu versehen ist. (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.) Das ist natürlich ein klassisches Agitprop-Vokabel, dass dann angewendet wird, wenn das ethische Grundprinzip, dass man anderen kostenlos zur Verfügung steht, das als Grundelement des Funktionierens der Zivilgesellschaft und der österreichischen Sicherheitspolitik unverzichtbar ist, herabgewürdigt werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann von dieser Stelle aus nur dazu aufrufen: Österreicher! Bekennen Sie sich am 20. Jänner zur allgemeinen Wehrpflicht zugunsten des österreichischen Staates! (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Wind­büchler-Souschill. – Bitte.

 


10.20.01

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Ministerin! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Die Wehrpflichtbefürworter und -befürworterinnen, allen vo­ran die ÖVP und die Ministerin, die eigentlich zuständig ist für den sozialen Frieden, spielen eindeutig mit den Ängsten und den Sorgen der Menschen. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Die Frage: Wer pflegt meine Oma?, ist auch für mich essenziell, so wie für so viele Menschen in der Bevölkerung in Österreich, und die vermeintlich einfache Antwort der ÖVP ist ausschließlich: Die Zivildiener werden sie schon pflegen. Und bei der Frage:


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