Seite kaputt ist, von der anderen Seite etwas herausnimmt und damit die Löcher stopft. Das wird auf lange Sicht so nicht funktionieren.
Herr Bundeskanzler, ich ersuche Sie wirklich: Wenn Sie auf EU-Ebene verhandeln – Sie haben gerade gesagt, wie stolz Sie auf Österreich sind, wie stolz Sie sind, dass Sie mit einem starken Österreich in die EU-Verhandlungen gehen –, dann kommen Sie bitte am Ende des Tages auch wieder als Vertreter eines starken Österreichs zurück, sodass wir stolz sein können, ein so gutes Fundament in Österreich geschaffen zu haben.
Ich würde Sie auch bitten, danach zu trachten, dass wir diese Stärke, die Österreich erworben hat und damit die einzelnen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, vielleicht auf diese Länder übertragen können. Wir können als gutes Beispiel vorangehen, damit es eben den anderen Ländern nicht so schlecht geht, damit Griechenland doch eine Chance hat. Man müsste sich eigentlich bei den Griechen entschuldigen, denn es ist – so wie es vorhin richtig angesprochen wurde – von all den überwiesenen Geldern kein Cent jemals bei den Griechinnen und Griechen angekommen. Sie von den Regierungsparteien sind alle Bankenretter! Wir müssen uns daher wirklich überlegen, wie man zukünftig mit der Bevölkerung, mit Europa und mit den Österreichern, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land umgeht. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
12.04
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 13001/J bis 13021/J;
2. Anfragebeantwortungen: 12343/AB bis 12354/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz geändert wird (1987 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (1988 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (1989 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen zum Schutz gebundener Unternehmer im Kraftfahrzeugsektor getroffen werden (Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz – KraSchG) (1990 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (1991 d.B.),
Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG (1992 d.B.),
Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte (1993 d.B.).
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