Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was die Elektronische Gesundheitsakte betrifft, gibt es einerseits Interessen der Ärzte, der Krankenhäuser, der Länder. Für mich im Zentrum stand allerdings immer das Inter­esse des Einzelnen, des einzelnen Bürgers. Der Bürger und der Schutz seiner Daten sind etwas zentral Wichtiges, und der Bürger hat nur dieses Parlament und nicht die Ärztekammer, um vertreten zu werden.

Sehr viele Dinge in diesem Gesetz sind gut gemacht. Ein ganz großer Punkt bleibt üb­rig: Es ist mir absolut unverständlich, warum sowohl in den Krankenanstalten der Län­der, aber im Besonderen jetzt, im Jahr 2013, mit einer neu aufzusetzenden ELGA noch nicht einmal die externen ELGA-Datenspeicher inhaltsverschlüsselt sein müssen! Ja, ich habe gestern noch bis spät in der Nacht mit Mitarbeitern der ELGA GmbH geredet: Denen ist das auch klar, und sie wollen in Zukunft diesen Makel in einer Sicherheits­verordnung beseitigen.

Ich hätte gefunden, Herr Minister Stöger, man hätte noch heute am Vormittag zustim­men können, das gleich in diesem Gesetz zu tun. Für mich ist nach wie vor völlig un­verständlich, dass das nicht passiert ist. Auch im Vertrauen und in der Hoffnung darauf, dass diese Verordnung entsprechend sauber und ordentlich gemacht wird, werde ich aus diesem Grund diesem Gesetz heute leider nicht zustimmen können.

Gesundheitsdaten sind nicht deswegen so sensibel, weil Frau Karin Hakl sich das einbildet, sondern weil Versicherungen oder Banken ein Vermögen dafür ausgeben würden, jeweils zu wissen: Lebt ein Mensch lange genug, um einen Kredit zurückzu­zahlen? Ist das Risiko, diesen Menschen zu versichern, hoch, sehr hoch oder niedrig? Oder nehme ich den gar nicht erst in meine Versicherung auf?

Wir reißen hier viele Löcher auf. Viel mehr Menschen als bisher haben auf viel mehr Daten Zugriff. Ich danke im Besonderen auch dem Kollegen Rasinger dafür, dass mit einem Abänderungsantrag zumindest ein echtes Opt-out, ohne dass die Daten grund­sätzlich gespeichert werden, dass ein technischer Schutz des Behandlungszusammen­hanges auch noch mittels Abänderungsantrag in dieses Gesetz eingeführt wurde.

Mein Optimismus, dass der grundlegende Datenschutz – auch im Sinne einer Inhalts­verschlüsselung – am Schluss noch im Verordnungsweg zum Tragen kommt, bleibt aufrecht. Da es nicht im Gesetz steht, sozusagen als Ermahnung, stimme ich heute lei­der dagegen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.23.20

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialversicherung, also der Hauptver­band, die Länder, das Ministerium ringen seit Langem um eine Reform des Gesund­heitswesens. Bis 2016 sollen Millionen eingespart werden. Wie, wann, wo diese Re­form kommen soll, die nachhaltig unser, wie alle betonen, gutes System sichern soll, ist eigentlich mehr als unklar. Klar ist jetzt, was heute auf dem Tisch liegt. Es soll die Elektronische Gesundheitsakte kommen – auch eine jahrelange, endlose Geschichte – mit Einführungskosten von 150 Millionen €. Die laufenden Kosten sind nach wie vor un­klar.

Gerade bei ELGA zeigt sich für mich, dass nicht immer alles, was lange währt, gut sein muss. Es ist ganz klar, dass es bei der Einführung eines neuen Systems viel Überzeu­gungsarbeit kostet, um alle notwendigen Partner mit ins Boot zu holen, dass es natür­lich Vor- und Nachteile abzuwägen gibt. Wir hatten auch im Ausschuss ein sehr inter­essantes Experten-Hearing. Für mich, für uns bleiben nach wie vor einige Fragen of-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite