Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 91

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Was mir nicht gefällt, ist, dass drinnen steht, dass die technologische Ausstattung als solche Arbeitsplätze nach Österreich bringt, denn im IT-Bereich haben wir in Österreich im Hinblick auf Arbeitsplätze bis heute noch nicht allzu viel profitiert. Das ist jedoch nur eine Randbemerkung und ändert nichts daran, dass das Gesetz als solches eine klare Struktur, eine klare Zielrichtung hat und deshalb auch tauglich ist, beschlossen zu wer­den.

An der heutigen Beschlussfassung ändert auch nichts, dass es eine namentliche Ab­stimmung geben wird. Diese werden wir auch ertragen, und sie wird stattfinden. Alle sind eingeladen, ihre kritischen Einwände einzubringen. Wir verfolgen den Grundsatz, ein Gesetz zu machen, das den Menschen nützt. Ich wünsche uns bei der Verwirkli­chung dieser klaren Vorgabe viel Glück. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Mag. Steinhauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.42.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Egal ob BefürworterIn oder GegnerIn dieses Gesetzes, alle haben heute betont, wie hochsensibel dieses Thema ist. Zu Recht! Es geht um die Frage der Speicherung der Gesundheitsdaten, um die Fragen, wie sie vernetzt und verknüpft werden und wer sie abrufen kann. Manche finden das Gesetz beängstigend, andere praktisch, aber alle müssen sich die gleichen Fragen stellen und stellen auch die gleichen Fragen, egal ob jung oder alt, und die Fragen liegen auf der Hand: Sind meine Gesundheitsdaten si­cher? Wer kann sie einsehen? Und kann ich mich gegen Missbrauch schützen?

Ich bin Dr. Rasinger dankbar, weil er nicht den Eindruck erweckt hat, dass die Gesund­heitsdaten sicher sind. Dr. Rasinger hat zu Recht gesagt, vielleicht mit anderen Wor­ten: Dort, wo Daten gespeichert werden, gibt es Datenlecks. – Das wissen wir spätes­tens seit Anonymus und Wikileaks, und es gibt viele andere, die aus kommerziellen Gründen Daten absaugen. Gerade die Gesundheitsdaten, und auch das wissen wir, sind natürlich aus kommerziellen Gründen interessant. Sie sind interessant für Phar­mafirmen, für Versicherungen, für ArbeitgeberInnen. All diesen Berufsgruppen will ich nicht unterstellen, dass sie Daten absaugen wollen, aber es steht außer Zweifel, dass es ein Interesse an den sensiblen Gesundheitsdaten gibt.

Wenn man die Frage stellt, ob die Gesundheitsdaten bei ELGA sicher sind, so liegt die Antwort auf der Hand: Sie könnten sicherer sein! Was fehlt, ist die Vollverschlüsselung der Daten, sodass die Daten unbrauchbar wären, auch wenn ELGA gehackt wird. Las­sen Sie mich einen Vergleich anstellen: Eine Bank schützt sich gegen Bankraub. Wenn dennoch ein Bankräuber eindringt und Geld abholt, dann legt man ihm noch ein Farb­paket bei, damit er das Geld nicht verwenden kann. Bei ELGA fehlt dieses Farbpaket. Man schützt sich zwar davor, dass ein Hacker in das System eindringt, aber wenn er einmal drinnen ist, dann liegen die Daten offen. Da fehlt die Vollverschlüsselung, die bedeuten würde, dass die Gesundheitsdaten für den Hacker nicht brauchbar sind.

Die Antwort auf die Frage, warum eine Vollverschlüsselung nicht vorgesehen ist, Herr Minister, die sind Sie uns im Ausschuss schuldig geblieben. Die haben wir mehrmals gestellt, mehrere Fraktionen haben das getan. Die Antwort sind Sie uns schuldig ge­blieben, und das ist schade, denn da wird ein wichtiges Sicherheitselement nicht einbe­zogen und mit Sicherheit nicht der höchstmögliche Datenschutzstandard garantiert.

Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Wer soll an ELGA teilnehmen? Diese Frage ist zentral. Die Regierung hat sich für ein Opt-out-System entschieden. Wir wür­den ein Opt-in-System präferieren. Warum? – In der Datenschutzdebatte geht es auch darum, Bewusstsein zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich bewusst da-


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