ten Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem und einer echten Stärkung selbstbestimmter, interessierter PatientInnen.
Die Chance, die zentrale Gruppe im Gesundheitssystem, die PatientInnen, ins Zentrum von ELGA zu stellen, bedarf zumindest
Opt-in statt Opt-out mit erhöhtem Haftungsrisiko für PatientInnen
Klare Verwendungsregelungen für sensible Gesundheitsdaten
Ein demokratisch abgesichertes abgesichertes Instrumentarium, dass die Rechte des Parlaments weder völlig undefiniert an den Minister auslagert noch Sozialpartner- und Gesundheitspartner-Interessen vor PatientInneninteressen stellt.
Elemente mit offenkundigem, unmittelbarem PatientInnenutzen wie etwa einem Impfpass, einen Röntgenpass, den Mutter-Kindpass, Datingsystemen usw.
Wesentlich klarere Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit.
Eine moderne Gesellschaft wird ohne eine elektronische Gesundheitsakte nicht auskommen. Noch ist weder Geld verloren noch ein System installiert, dass ähnlich anderen Modellen in stranded costs mündet. Dieser Antrag eliminiert nicht einfach Bestimmungen und deckt die Löcher durch Umbenennung folgender Paragrafen zu, sondern lässt ganz bewusst die Paragrafenbenennung bei. Damit wird signalisiert, dass
Abschnitte 1 bis 3 technisch notwendig und geboten sind
Abschnitt 4 sowie die Übergangsbestimmungen und die ELGA betreffenden Verordnungsermächtigungen einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.47
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch mein Respekt gilt Herrn Abgeordnetem Grünewald, denn er hat deutlich den Nutzen für den Patienten hervorgehoben, und ich möchte zu Beginn meiner Debattenrede darauf eingehen, was ich für den Nutzen halte, den ELGA zukünftig für die Patientinnen und Patienten haben kann.
Ich habe auch Erfahrungen gemacht mit dem Informationssystem, wie es den derzeitigen Möglichkeiten entspricht. Ich hatte eine Leukämie-Patientin zu betreuen, die stationär und ambulant im AKH Wien aufgenommen war. Ihr Gesundheitszustand hat sich so verschlechtert, dass ein Transport ins AKH Wien nicht mehr möglich war und sie ins Bezirkskrankenhaus gebracht werden musste. Die Patientin hatte keine Befunde dabei. Sie konnte in ihrem Zustand weder über Diagnose noch Medikation und Behandlung Auskunft geben. Es ist den Ärzten des Krankenhauses gelungen, über das AKH einen diensthabenden Arzt, der sie im AKH Wien behandelt hat, zu erreichen, und der konnte dann auch die korrekte Betreuung der Patientin sicherstellen.
In solchen Situationen geht es tatsächlich um Leben und Tod! Das haben Sie, Herr Dr. Grünewald, auch sehr deutlich aufgezeigt. Das ist eine selbst erlebte Situation, anhand der ich aufzeigen möchte, wie komplex die Kommunikation zwischen den Spitälern derzeit noch funktioniert. Darüber hinaus gibt es auch noch die Schnittstellen hin zu den niedergelassenen Ärzten und auch zu anderen Gesundheitsdienstleistern. Wenn ELGA im Vollausbau funktionieren wird, können die Schwierigkeiten, die es jetzt gibt, wenn es um Informationen über Gesundheitsdaten geht, künftig vermieden werden. (Beifall bei der ÖVP.)
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