Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 141

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16.39.31

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Da meine beiden Vorredner schon ausführlich Stellung bezogen haben, was Geodaten sind und wo der Sinn dieser gegenständlichen Regierungsvorlage liegt, darf ich gleich zum Wesentlichen kommen.

Ja, wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen, wenngleich ich bereits im Aus­schuss zwei Anmerkungen gemacht habe, die bis dato noch nicht umgesetzt wurden und die ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben möchte.

Zum einen geht es um die Aufnahme einer Feststellung in diese Regierungsvorlage, dass die dort zu verarbeitenden Daten oder die verwendeten Daten nicht für andere Zwecke, also zweckentfremdet, verwendet werden sollen. Auch eine entsprechende Löschungserklärung, wie sie in anderen gesetzlichen Bestimmungen bereits Usus ist, nämlich dass man Daten, die man nicht mehr braucht, auch verpflichtend löschen muss, wäre sinnvoll und wahrscheinlich innovativ gewesen.

Das Zweite, mit dem ich ein bisschen ein Problem habe oder das mir ein bisschen un­klar erscheint, ist die Definition der „Einrichtungen der untersten Verwaltungsebene“. Es wird wahrscheinlich schwierig sein, in den jeweiligen Einzelfällen dann festzustellen: Wer war denn das wirklich?, oder: Wer ist denn da gemeint gewesen?, nämlich nicht nur, wenn es um den Adressaten dieser gesetzlichen Bestimmungen geht, sondern auch, wenn es darum geht, die Zuständigkeit und die Kompetenzen bei der Vollzie­hung namhaft und griffig zu machen, und speziell dann, wenn es um Sanktionierungen geht, wenn das eine oder andere danebengegangen ist.

Das wären zwei sinnvolle Ergänzungen gewesen, die leider hier nicht Eingang gefun­den haben.

Nichtsdestotrotz: Der Rest erscheint uns tauglich, sinnvoll und zweckmäßig, und daher, wie gesagt, werden wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


16.41.24

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! In diesem Gesetz geht es unter anderem darum, Zugang zu Geodaten zu bekommen, den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, auch für Wissenschaft und Verwaltung zu er­leichtern. Das begrüßen wir natürlich. Aus unserer Sicht soll der Zugang auch so um­fassend wie möglich sein. In dieser Novelle werden die Stellen, die aufbereitet werden müssen, die Stellen, die durch ausgegliederte Gesellschaften aufbereitet werden müs­sen, wie zum Beispiel das Umweltbundesamt, auf das mindestnotwendige Maß redu­ziert.

Ich hoffe, dass damit vor allem auch die Arbeit des Umweltbundesamtes, das ja sehr wertvolle Informationen im Umweltbereich zur Verfügung stellt, erleichtert wird. Das Budget des Umweltbundesamtes wird von Ihnen aber leider gekürzt. Und ich hoffe, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, dass das Umweltbundesamt sich trotzdem ein biss­chen leichter tut und uns weiterhin wertvolle Informationen bereitstellen kann.

Auch nicht zuletzt deswegen: Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und enga­giertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


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