Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 169

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befragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsanpassungsgesetz 2012) (1994 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.16.00

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ja, die Reformen in der Steiermark gehen weiter voran. Diese Reformen haben auch Auswirkungen auf uns als Bundesgesetzgeber, insbesondere im Zusammenhang mit der im Jänner stattfinden­den Volksbefragung.

Was enthält dieser Antrag? – Neben den bereits durchgeführten Reformen in der Stei­ermark bezüglich Demokratiepaket werden mit 1. Jänner 2013 jeweils drei politische Bezirke mit drei anderen politischen Bezirken fusioniert. Der Bezirk Fürstenfeld, der ja auch Teil meines Wahlkreises ist, wird mit dem Bezirk Hartberg zusammengeführt. Dieser Umstand führt dazu, dass diese politischen Bezirke nicht mehr deckungsgleich mit den derzeitigen regionalen Wahlkreisen sind.

Zudem wird die Gemeinde Trofaiach mit 1. Jänner 2013 mit mehreren anderen Ge­meinden neu strukturiert. Hier wird für längere Zeit ein von der Landesregierung be­stellter Organwalter oder eine bestellte Organwalterin die Amtsgeschäfte übernehmen.

Durch diese eben genannten Reformen in der Steiermark haben wir nun sowohl in der Nationalrats-Wahlordnung als auch im Volksbefragungsgesetz Handlungsbedarf. Ers­tens erfolgt hiermit eine Klarstellung, dass der Organwalter auch dem Bürgermeister gleichgestellt ist. Es kommt zu der eben erwähnten Änderung der Regionalwahlkreise. Diese Änderung soll auch dahin gehend erfolgen, dass die Einteilung sowohl der Land­tagswahlkreise als auch der Nationalratswahlkreise gleich ist.

Als dritter Punkt wird den zukünftig zuständigen Behörden nach der Neustrukturierung der Bezirke die Entgegennahme von Stimmkarten – zwischen Anführungsstrichen – „erlaubt“. Es kommt zu einer Wiederholung der Mandatskundmachung und auch zu ei­ner Anpassung im Volksbefragungsgesetz, insbesondere dahin gehend, dass es keine Verpflichtung für die Gemeinden mehr gibt, Fragestellungen über zehn Tage, das heißt auch über Samstag und Sonntag, zur Einsicht aufzulegen.

Insgesamt begrüßen wir diese Vorlage ausdrücklich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


18.18.49

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Eigentlich hat meine Vorrednerin schon das ganze Gesetz in seiner Be­deutung, in seiner umfassenden Komplexität referiert.

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen: Ich denke, man sollte den Verantwortungsträ­gern in der Steiermark ein Kompliment machen. Sie sind mutig und machen eine be­achtliche Strukturveränderung. Aus sechs Bezirken werden drei, aus mehreren Ge­meinden wird eine kleinere Zahl von Gemeinden gemacht. Ich weiß, wie leicht man da­rüber redet und wie schwer das ist! Ich selbst habe im Jahre 1970 begonnen, eine Ge­meinde zu übernehmen, die im selben Jahr mit drei weiteren Gemeinden fusioniert wurde. Das ist eine große Herausforderung.

Konkret ist die Dringlichkeit deshalb gegeben, weil uns das Volksbegehren vom 20. Jän­ner 2013 verpflichtet, aufgrund dieser Strukturveränderung die entsprechenden gesetz-


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