lichen Maßnahmen zu treffen. Der Stichtag wird wahrscheinlich der 28. November sein, bis dahin muss eben die Gesetzesmaterie rechtskräftig abgehandelt und auch in Rechtskraft gesetzt werden.
Es geht, wie bereits gesagt, um die Organwalter. Wer hat das Sagen, wenn der Bürgermeister noch nicht gewählt ist? Es geht auch um die Neueinteilung der Regionalwahlkreise mit der Zuordnung der Mandate, und es geht natürlich auch um die Entgegennahme von Stimmkarten. An welche Adresse werden die Stimmkarten in Zukunft geschickt? – Das ist im Gesetz ganz klar geregelt. Es geht auch um die entsprechende Mandatskundmachung, die jetzt wiederholt aufgelegt wird.
Positiv ist, und auch das ist schon gesagt worden, dass sich bis dato die Auflage von Volksbefragungen über zehn Tage erstrecken musste, auch samstags und sonntags. Das haben die Gemeinden natürlich massiv kritisiert, weil sie normalerweise zu der Zeit selten besetzt sind.
In der neuen Gesetzesfassung ist es nunmehr so geregelt, dass die Kundmachung an der Amtstafel zu erfolgen hat. Ich halte das für einen guten Ansatz, weil so der Bürger doch die volle Information hat. Wenn er mehr wissen will, kann er zusätzliche Informationen vom Gemeindeamt holen. Ansonsten ist dadurch sichtlich die entsprechende Transparenz gegeben.
Wir werden dieser Gesetzesmaßnahme zustimmen und hoffen, dass sie umgesetzt wird und die Volksbefragung am 20. Jänner entsprechend positiv beeinflussen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
18.21
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt bereits zweifach genau ausgeführt worden, worum es geht. Es ist an sich eine winzige Kleinigkeit: Es wird etwas an das angepasst, was in der Steiermark durchgeführt wurde. Wir nehmen das zur Kenntnis und werden daher auch mitstimmen, weil es schlicht und einfach eine sinnvolle Ergänzung ist, nachzuvollziehen, dass Gemeinden und Bezirke zusammengelegt wurden. – So weit, so gut.
Es wurde im Ausschuss auch schon darauf hingewiesen, dass dies eine wunderbare Weiterentwicklung der direkten Demokratie sei. Mit Verlaub gesagt: Das kann ich darin keineswegs sehen. Wir reden auch ganz großartig von der Volksbefragung am 20. Jänner 2013, und wir wissen ganz genau, dass das in Wirklichkeit nur eine bessere Befragung der Bevölkerung ist, eine amtliche Meinungsumfrage, von der man behauptet, man würde sie als verbindlich ansehen. Sie ist aber keineswegs verbindlich. Also das ist nicht die Weiterentwicklung der direkten Demokratie! (Beifall bei der FPÖ.)
In Wahrheit sind wir von der Opposition enttäuscht darüber, dass sich in der Entwicklung wieder ein Stillstand ergeben hat. Wir hatten den Eindruck, dass tatsächlich etwas weitergeht, nämlich in dem Sinn, dass man die wesentlichen Punkte, die die direkte Demokratie in Österreich betreffen, voranbringt. Es sind dies, erstens einmal, die Bürgerinitiative und das Volksbegehren als solches attraktiver zu gestalten. Da gibt es ja einen breiten Konsens, was man da tun könnte, damit sich die Initiatoren nicht so einfach weggewischt fühlen. Das wird vielleicht einmal hier im Parlament behandelt, obwohl man einen unglaublichen Aufwand betrieben hat, und das war es dann. Darauf müsste man einmal konkreter eingehen.
Dann geht es natürlich auch darum, die wirklich wesentlichen Änderungen durchzuführen, nämlich in erster Linie einmal ein Initiativrecht des Volkes durchzusetzen, dass al-
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