Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 186

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lich stärker und hat eine andere Konstellation als die anderen Bundesländer. Daher geht es dann um die Zuzahlungen.

Es ist nicht besonders hilfreich für mich, wenn man sagt, diese Gruppe und jene Grup­pe und auch die Studenten sollen mit dabei sein, da die Finanzierung nicht gegeben wäre. Daher hoffen wir auch, dass wir eine einigermaßen für uns auch finanzierbare Variante drüberbringen werden. Wir werden auch dem Parlament darüber berichten und hoffen, die Verhandlungen nächstes Jahr abschließen zu können und somit für das Schuljahr 2013/14 auch für alle anderen Bundesländer eine Regelung zu haben  die auch adäquat zu der Regelung, die es in Wien, Niederösterreich und im Burgen­land gibt, ist. Das darf nicht wesentlich höher oder anders sein als die Regelung, die wir jetzt vorfinden. In diesem Sinn danke ich Ihnen für die Unterstützung.

Was alle anderen Anfragen oder Vorschläge betreffend Jugendschutz anlangt, muss ich sagen: Wunderbar, geben Sie mir die Kompetenz, ich werde das gerne umsetzen! Das liegt nämlich nicht in der Kompetenz der Bundesregierung, sondern das ist eine Frage, die vorab in einem Konvent mit den Ländern zu klären ist, und wenn die Kom­petenzfrage geklärt ist, dann werden wir auch da kein Problem haben, das auch ent­sprechend in einen Gesetzestext umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Mag. Fuhrmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.45

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, ich finde es schade, dass es offensichtlich nicht möglich ist, im Hohen Haus einen Antrag, der von allen Parteien mitgetragen wird, auch inhaltlich, sachlich zu diskutieren und hervorzustreichen, worum es geht, nämlich um das Ju­gendticket.

Das ist eine tolle Sache. Das gilt es zu unterstützen. Das hat der Minister erreicht. Das ist positiv.

In Wien hätte man früher 80 € oder beinahe 80 € dafür gezahlt, wenn man auf andere Zonen als die der Stammstrecke ausgedehnt hätte. Jetzt kostet es 60 €. Genau darum geht es in dieser Gesetzesmaterie. Die vielen Vorteile haben wir schon besprochen.

Frau Kollegin Windbüchler-Souschill, wenn Sie jetzt davon sprechen, dass schade ist, was alles nicht erreicht wurde, dann ist es möglicherweise der oppositionelle Auftrag, dem Sie sich hier verschreiben. Aber grundsätzlich ist es traurig, dass es nicht einmal bei so einer Angelegenheit, bei so einem positiven Gesetz möglich ist, sich als Opposi­tionspartei hier herzustellen und zu sagen: Herr Minister, danke, das ist großartig!, denn das würde eigentlich dem Gesetz gerecht werden. (Zwischenruf der Abg. Wind­büchler-Souschill.)

Ich glaube, Herr Minister Mitterlehner hat auch in der Vergangenheit sehr viel Mut und auch Hartnäckigkeit gezeigt, was andere Bereiche des Jugendschutzgesetzes betrof­fen hat, und ist auch mit den Ländern in Diskussion getreten. Möglicherweise kann auch von Ihrer Seite noch ein Hebel in Bewegung gesetzt werden, um das eine oder andere Bundesland davon zu überzeugen, dass das eine gute Sache ist. Ich glaube, alles, was in seiner Macht steht, hat er getan.

Jetzt gilt es, in Bezugnahme auf dieses Gesetz darauf zu schauen, dass wir das Ju­gendticket auch auf die Bundesländer ausweiten können. Nach meinem Informations­stand hat sich das Bundesland Kärnten bereits dahin gehend artikuliert, dass es da mitmachen will. Wenn das bis zum Jahr 2013, 2014 alle anderen Bundesländer auch


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