anderer, in dem zweiten Entwurf auf diese Frage eingegangen worden, und jetzt kann man durchaus davon ausgehen, dass diesbezüglich eine gute Regelung kommt.
Wo wir auch noch nicht zufrieden sind, sind der Punkt „aufschiebende Wirkung“ und die Frage: Was kann das Verwaltungsgericht überhaupt entscheiden? Entscheidet das Verwaltungsgericht dann selber, oder muss es das Ganze wieder zurück an die Behörde schicken? Da ist ein Spannungsfeld gegeben, denn ein Zurück an die Behörde heißt dann zum Bespiel auch, dass es zurück an die Landeshauptleute, die in manchen Fällen tätig sind, gehen muss, und das bedeutet wieder Verzögerung. Da sagen wir ganz klar: Da muss es die Möglichkeit geben, dass die Gerichtshöfe entscheiden!
Das zweite Beispiel ist der Rechnungshof. – Beim Rechnungshof – ein wichtiges Kontrollorgan, wir haben vor Kurzem sein Jubiläum gefeiert – ist es wahrscheinlich auch so, dass nicht viele Bürgerinnen und Bürger mitbekommen, wie wichtig der Rechnungshof tatsächlich für die parlamentarische Kontrolle, für die parlamentarische Arbeit ist. Vertrauen genießt er auf jeden Fall ein hohes. Das zeigt der Vertrauensindex, der regelmäßig herausgegeben wird, ganz deutlich. Wir ParlamentarierInnen, die wir sehr nahe am Rechnungshof agieren, bekommen natürlich mit, wie wichtig er ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den letzten Untersuchungsausschuss, der von den großen Parteien, den beiden Regierungsparteien abgedreht wurde. Für diesen waren auch Berichte des Rechnungshofes – unter anderem auch solche, die teilweise schon sehr alt waren, weil sie über Jahre hinweg Missstände aufgezeigt haben – eine wesentliche Grundlage bei der Aufklärung. Es waren aber auch Auskunftspersonen aus dem Rechnungshof geladen, darunter auch bereits pensionierte Auskunftspersonen, weil man sie als wesentlich für die Aufklärung im Untersuchungsausschuss erachtete.
Dieser so wichtige Rechnungshof wird aber aufgrund des vorgelegten Budgets 2013 einen massiven finanziellen Engpass erfahren, der so weit gehen wird, dass der Rechnungshofpräsident im Ausschuss gesagt hat, das werde dazu führen, dass der Rechnungshof nicht mehr in aller Fülle seine Kernaufgaben werde erledigen können. – Das ist doch wohl wirklich skandalös! (Beifall bei den Grünen.)
Einerseits drehen die beiden Regierungsparteien den Untersuchungsausschuss ab, um sich keinerlei Kontrolle unterziehen zu müssen, und andererseits gehen sie her – das ist dann der nächste Schritt – und setzen Maßnahmen, die die Institutionen, die die von der Verfassung gewährleistete Kontrolle für dieses Land machen müssen, auf anderem Wege aushöhlen, indem ihnen der Geldhahn zugedreht wird.
Da werden wir sicher nicht mitmachen! Da ist das letzte Wort absolut noch nicht gesprochen. Ja man könnte fast den Eindruck haben, dass den beiden großen Parteien dieser Rechnungshof zu unbequem geworden ist, und zwar nicht nur aufgrund des Untersuchungsausschusses, sondern auch aufgrund der vielen Vorschläge, die von ihm gemacht wurden, wie zum Beispiel rund um die Verwaltungsreform, wo absolut nichts weitergeht.
Der Rechnungshof hat, wie heute schon erwähnt worden ist, 599 Vorschläge gemacht, die zu Beispiel den Bildungsbereich und den Gesundheitsbereich betreffen oder dazu auffordern, für eine schlankere Verwaltung zu sorgen. Aber diese werden nicht aufgegriffen, obwohl das im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist.
Also, da ist sicher nicht das letzte Wort gesprochen. Kontrolle braucht mehr! Wir von den Grünen haben in diesem Zusammenhang eine Notwehrmaßnahme, wenn man so will, gesetzt, indem wir ein Volksbegehren im Bereich der Korruptionsbekämpfung
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