Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 63

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Österreicher, und die Schweizer zahlen um 20 Milliarden weniger Steuern als die Österreicher. Das muss einem doch zu denken geben!

Wenn man unsere Staatsausgaben mit jenen Deutschlands vergleicht und schaut, wie weit wir da auseinanderliegen, dann bekommt man folgendes Bild: Im Jahre 2010 haben die Deutschen bei den Ausgaben, zum BIP gerechnet, um 4,6 Prozent weniger verbraucht. Wenn man das auf Österreichs Staatsausgaben umrechnen würde, könnte man sich bei gleichem Niveau, das zu erreichen wäre, 13,2 Milliarden € ersparen! Darum geht es, meine Damen und Herren!

Hineinschneiden in den rot-schwarzen Verwaltungsspeck – das wäre einmal ganz, ganz wichtig! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister Fekter, nicht nur reden über stabile Finanzen durch Reformen, sondern auch machen. Zu handeln wäre längst angesagt! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


11.32.14

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Wir führen in diesem Themenblock nicht nur die Generaldebatte, sondern behandeln darin auch viele wichtige Institutionen, Kontrollorgane, auch das Parlament, die Bundesgesetzgebung, auch den Verfassungs­gerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Rechnungshof – deren Vertreter sind hier anwesend – und die Volksanwaltschaft.

Auf den ersten Blick wirken diese Themen immer recht spröde und trocken. Die Leute wissen nicht, was das eigentlich mit ihnen zu tun hat, aber das sind ganz wichtige Einrichtungen, wichtige Institutionen, die eine direkte Auswirkung auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger haben. Ich möchte das anhand von zwei Beispielen darlegen.

Das erste Beispiel ist die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die wir vor Kurzem beschlossen haben – ein Jahrzehnte-Projekt, muss man sagen! Staatssekretär Ostermayer, der hier jetzt anwesend ist, ist es gelungen – das möchte ich auch einmal lobend erwähnen –, da alle Parteien an einen Tisch zu bringen und eine gute gemeinsame Novelle auf den Tisch zu legen, die wir dann auch noch mit unseren Vorschlägen verbessern konnten.

Aber natürlich geht es jetzt hier nicht ums Gerüst, sondern im Moment verhandeln wir die Details, nämlich das Organisationsrecht, das Verfahrensrecht. Da geht es dann ganz klar um die Frage: Ist jetzt mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, wo es letztendlich in der Frage des Rechtsschutzes für jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin darum geht, wie sie sich gegen behördliche Entscheidungen wehren können, wirklich unseren Rechtsschutzanforderungen Genüge getan oder nicht?

Diesbezüglich waren im ursprünglichen Entwurf einige Punkte enthalten, die uns Grünen nicht gefallen haben. Wir haben uns als Einzige am Stellungnahmeprozess beteiligt und eine sehr umfassende Stellungnahme abgegeben, und da war ein wesentlicher Punkt die Frage: Wenn ich eine Beschwerde beim Gericht einbringe, sind dann die Hürden in Bezug darauf, was ich da alles hineinschreiben muss, so niedrig, dass ich das selber machen kann, auch wenn ich kein Jus-Studium habe, oder sind die Hürden so hoch, dass de facto eine Rechtsanwaltspflicht besteht, also dass ich eigentlich einen rechtlich informierten Menschen brauche, der mir das schreiben kann? Es ist dann aufgrund unserer Stellungnahme, aber nicht nur unserer, sondern auch


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