Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 81

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Auf der anderen Seite hat sich die vielfach geäußerte Hoffnung, es könnte mit den Ausgliederungen eine bessere Kundenorientierung und ein besseres Kundenservice erreicht werden, auch nach Wahrnehmung von Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler (Vortrag publiziert in der Schriftenreihe der GÖD, Nr. 2, Juli 1998) nicht oder nur partiell erfüllt. Was sollen Menschen, die sich als Konsumenten nach erfolgter Ausgliederung über mangelhafte oder sprunghaft verteuerte Dienstleistungen beschweren möchten, aber ihr Anliegen wegen überlasteter Telefon-Hotlines nicht einmal vorbringen können oder deren Eingaben konsequent unbeantwortet bleiben, machen?

Mit der hier vorgeschlagenen Angleichung der Kompetenz der Volksanwaltschaft an die des Rechnungshofes soll eine bestehende Kontrolllücke geschlossen werden und die abgewandelte Kurzformel „Staat bleibt Staat, auch wenn er teilweise die Kleider wechselt“ für die VA wie den RH gleichermaßen gelten. Rechnungshofpräsident a.D. Dr. Fiedler selbst befürwortet die Ausweitung der Kontrollbefugnisse der VA auf ausgegliederte Rechtsträger (so u.a. im schriftlichen Beitrag zum 25. Jahr des Bestehens der VA im Mai 2002).

Eine divergierende Beurteilung wegen einer allfälligen Überschneidung der Kontroll­zuständigkeit beider parlamentarischer Hilfsorgane ist angesichts der unterschiedlichen Aufgabenstellung und des daraus erfließenden unterschiedlichen Kontrollauftrages nicht zu befürchten. Die Rechnungshofkontrolle hat sich auf die Gebarungsprüfung nach den in Art. 126b Abs. 5, Art. 127 Abs. 1 und Art. 127a Abs. 1 BVG genannten Kriterien zu beschränken. Eine über diese Kriterien zur Beurteilung der Unternehmens-gestion hinausgehende Prüftätigkeit auf Grund von Individualbeschwerden könnte daher nur die VA im Rahmen ihrer Missstandskontrolle entfalten und so auch prozess­vermeidend tätig werden.

Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, die die Erweiterung der Kontroll­zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger analog der Zuständig­keit des Rechnungshofes vorsieht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


12.25.00

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Bundesminister! Herr Rechnungshofpräsident! Frau Volksanwältin! Die gesamte Verwaltung bekommt weniger Geld – das ist ein Teil dieses Sanierungsbudgets –, und man setzt gleichzeitig die entsprechenden Maßnahmen dort, wo die Investitionen auch notwendig sind.

Ich möchte daher ganz zu Beginn gerade denen besonders danken, die dieses Budget auch ermöglichen, die unsere Republik verwalten, die dazu beigetragen haben, dass die Maßnahmen, die wir heute beschließen, hier auch vorgetragen werden können. Das sind nämlich unsere Beamtinnen und Beamten. Ein Danke an all unsere Beamtinnen und Beamten, die darauf verzichten, in den nächsten zwei Jahren ihre


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