Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 82

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Inflation abgegolten zu bekommen! Ein Danke an unsere Beamtinnen und Beamten, die trotz dieser Situation nicht aufhören, für dieses Land zu arbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte, wenn wir uns jetzt genau den Kapiteln Oberste Organe und Bundes­kanzleramt zuwenden, hier auch einen besonderen Dank für die Form der Zusam­menarbeit, die wir im Verfassungsausschuss haben, aussprechen. Da möchte ich mich ganz bewusst von manchen Vorrednern unterscheiden und gegenüber den Zuhörerin­nen und Zuhörern klar zum Ausdruck bringen, dass in diesem Hause auch viel konstruktive Arbeit gemacht wird. Ich möchte mich ganz besonders bei den Verfas­sungssprechern bedanken, bei meinem Kollegen Wittmann, auch beim Kollegen Stefan, meinem Vorredner, bei Frau Kollegin Musiol und bei Herrn Kollegen Scheibner! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)

Es ist so, dass viele aufgrund der Boulevardmedien vielleicht nicht mehr mitbekom­men, dass hier konstruktive Arbeit geleistet wird. In diesem Ausschuss ist es uns gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Ostermayer, den ich hier auch noch lobend erwähnen möchte, gelungen, viele Vorschläge auch einstimmig in diesem Haus zu verabschieden.

Es wurde hier auch schon die Verwaltungsgerichtsbarkeit erwähnt, die von vielen Experten dieses Landes ganz bewusst als die größte Verfassungsreform in der Zweiten Republik dargestellt wurde. Für diese größte Verfassungsreform in der Zweiten Republik haben die Beamtinnen und Beamten des Bundeskanzleramtes am vergangenen Wochenende dies, nämlich das Verfahrensrecht, erarbeitet. (Der Redner hält ein Konvolut in die Höhe.)

Das ist nicht selbstverständlich, und es wird von vielen wahrscheinlich nicht erwartet, dass hier so viel gearbeitet wird. Daher möchte ich einen ganz besonderen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsdienstes richten, an die Mitar­beiter des Kabinetts von Staatssekretär Ostermayer und von Vizekanzler Spindel­eg­ger, die es ermöglicht haben, dass das noch am Dienstag in der Regierung beschlossen werden konnte und nun hierher ins Hohe Haus kommt, und ihnen ein herzliches Danke sagen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir haben mit diesen Verwaltungsreformmaßnahmen in der letzten Zeit unter anderem Folgendes beschlossen: verstärkte Möglichkeiten der inter­kom­munalen Zusammenarbeit in Gemeindekooperationen, indem die Gemeinden durch erweiterte Möglichkeiten von Gemeindeverbänden zusammenarbeiten können, womit Synergien und Einsparungen möglich sind.

Im Bereich Volksanwaltschaft haben wir dieses Haus zu einem Menschenrechtshaus der Republik gemacht, indem wir das UN-Protokoll gegen Folter und erniedrigende Behandlung, OPCAT, umgesetzt haben. Seit 1. Juli ist dieses Menschenrechtshaus in der Volksanwaltschaft nun auch wirklich tätig.

Wir haben mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden abgeschafft und sie durch elf Verwaltungs­gerichte, nämlich in jedem Bundesland eines und zwei auf Bundesebene, ersetzt.

Meine Damen und Herren! Dieses Vorhaben ist nach dem EU-Beitritt wahrscheinlich die bedeutsamste Verfassungsänderung in der Zweiten Republik. Wir sichern damit eine schlanke Struktur. Wir sichern Übersichtlichkeit; die Menschen wissen, wo sie sich in Zukunft in Verwaltungsangelegenheiten beschweren können. Wir schaffen für jede Behörde, die nun weniger tätig sein wird, Synergien und Verbesserungen. Wir senken durch die Verwaltungsgerichte die Verfahrensdauer auf durchschnittlich drei bis sechs Monate. Die Höchstgerichte können sich wieder auf ihre Kernfunktionen, Schutz der


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