Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 83

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Verfassung und der Grundrechte sowie Wahrung der Einheitlichkeit der Rechts-prechung, konzentrieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesen Gesetzen schaffen wir unab­hängige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Rechtsschutz wird verbessert, unabhängige Richter werden vermehrt eingesetzt. Wir sichern den Rechts­staat und schaffen damit einen wichtigen Schritt in Richtung Objektivität, Transparenz und Sachlichkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


12.30.02

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Präsident des Rechnungshofs! Frau Volksanwältin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch ein paar Worte zur Volksanwaltschaft sagen. Die Aufgaben – wir haben es jetzt zweimal gehört – wurden in diesem Jahr mit den OPCAT-Einrichtungen wesentlich erweitert. Es geht dabei um die präventive Beobachtung von Institutionen, die Menschen festhalten und damit Gefahr laufen, diese eventuell unmenschlich zu behandeln.

Dass mit dieser enormen Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft auch eine entsprechende Budgeterhöhung verbunden war, ist klar. Allerdings ist diese Erhöhung für uns nicht ganz nachvollziehbar gewesen; es geht jetzt weniger um den absoluten Betrag, sondern darum, wie er gehandelt wurde. Ich habe es im Ausschuss schon erwähnt: Wir hatten im Jahr 2012 eine Erhöhung von 6 Millionen € auf 7 Millionen € bei einer halbjährlichen Tätigkeit – die OPCAT-Einrichtungen gibt es ja seit dem Sommer –, und wir haben jetzt, im Jahr 2013, eine Erhöhung von 6 Millionen € auf 10 Millionen € bei einer ganzjährigen Beschäftigung dieser Einrichtung. Das ist schon eine Daumen-mal-Pi-Finanzierung.

Wir überlegen uns dann im Budgetausschuss gemeinsam, wie das zustande kommen kann, es ist allerdings niemand von der Regierung hier. Da sehe ich schon eine große Lücke. Auf der einen Seite sollen wir in den Budgetverhandlungen im Ausschuss kundtun, welche Sorgen und Wünsche wir haben. Auch seitens der Volksanwaltschaft wird dann uns gegenüber das eine oder andere an Wünschen geäußert, etwa wenn Volksanwalt Kostelka sagt, er kommt mit diesem Betrag nur bis zum Jahr 2014 aus. Wir jammern uns also gegenseitig an, ohne dass das irgendjemand von denen hört, die fürs Budget verantwortlich sind, nämlich irgendjemand von der Regierung, weil die nämlich nicht da waren und nie da sind. Das ist eine Lücke, und da würde ich darum bitten, dass wir uns das einmal gemeinsam ansehen, denn sonst ist dieser Budgetaus­schuss, was die Volksanwaltschaft betrifft, weder effizient noch wirtschaftlich.

Was kein zusätzliches Geld kostet – Kollege Stefan hat es schon erwähnt –, wäre die Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft auf die ausgegliederten Institu­tionen: Inhalt eines Antrages der Grünen aus dem Jahr 2011, der uns jetzt auch als Entschließungsantrag seitens der FPÖ vorliegt. Wir fragen uns schon, warum diese Ausweitung nicht zustande kommt, denn sie wäre effizient und wirtschaftlich und würde vor allen Dingen all diejenigen ein bisschen befriedigen und in Schutz nehmen, die Beschwerden gegenüber den ausgegliederten Institutionen haben.

Wenn wir uns nur überlegen, dass beispielsweise bei den Universitäten bis zum Zeit­punkt der Ausgliederung sehr wohl immer wieder Beschwerden an die Volksanwalt­schaft herangetragen werden konnten und dadurch das Verwaltungssystem verbessert wurde, dann haben wir seit dieser Ausgliederung entweder gar keine Beschwerden


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