Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 84

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mehr – was ich kaum glauben kann – oder keine Möglichkeit, sich zu beschweren, was tatsächlich so ist. Ich glaube, es wäre schon im Sinne einer entwickelten Demokratie richtig, diese Prüfkompetenzen möglichst bald der Volksanwaltschaft wieder zu übertragen. Deshalb werden wir diesem Entschließungsantrag auch beitreten. Wie gesagt: kostet nichts und wäre viel wert!

Was auch nichts kosten würde und viel wert wäre: wenn die Ausschüsse zumindest im Zusammenhang mit allen Belangen der Volksanwaltschaft öffentlich wären. Es würde nichts dagegen sprechen, glaube ich, und es wäre auch von großem Vorteil, wenn sämtliche betroffenen Minister und Ministerinnen bei diesen Ausschussberatungen anwesend wären. Denn nur dann besteht die Chance, dass irgendetwas an Verbesse­rung weitergeht. – Ich bedanke mich. (Beifall bei den Grünen.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.34.08

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofs! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Hohes Haus! Zunächst einmal zu den Budgetposten Oberste Organe und Bundeskanzleramt, beginnend beim Bundeskanzleramt: Ich glaube, vorbildhaft ist das Bundeskanzleramt im Bereich des Gender Budgetings. Man hat hier besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Verteilung der öffentlichen Mittel auch hinsichtlich Frauen und Männer dar­zustellen. Man hat das Frauenbudget im Bundeskanzleramt nicht gekürzt. Man hat auch das Volksgruppenbudget im Bundeskanzleramt nicht gekürzt. Das sind die wesentlichen Eckpfeiler. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit komme ich zu den Hauptaufgaben und den Hauptreformvorhaben des Bundeskanzleramtes oder zu dem, was vom Bundeskanzleramt federführend betrieben wird: Dort ist eindeutig die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, wie sie von einigen Kollegen schon besprochen wurde, zu nennen.

Es gibt im Bundeskanzleramt eine Anschubfinanzierung von 4 Millionen €. Ich glaube, dass wir hier eine hervorragende Lösung dieses Problems gefunden haben. Wir sind im Rechtsschutzbereich auf internationalen Standard angehoben worden. Es ent­scheiden auch in Verwaltungssachen in Zukunft nur noch Richter. Wir haben 120 Sonderbehörden abgeschafft, zusammengefasst in neun plus zwei Verwaltungs­gerichtshöfen: neun Landesverwaltungsgerichtshöfen und zwei Bundesverwaltungs­gerichts­höfen. Das ist eine Verwaltungsreform, wie sie seit dem Zweiten Weltkrieg in Österreich nicht mehr stattgefunden hat, und eine vollkommene Neugliederung der Verwaltungsentscheidungsinstanzen!

Abgeordneter Stefan hat es gesagt, ich möchte mich auch bedanken: Wir haben im Verfassungsausschuss ein äußerst konstruktives Klima. Wir haben in dieser Legis-laturperiode bereits 16 Vorhaben umgesetzt! Das ist umso bedeutender, als ja die zwei Regierungsparteien nicht über eine Verfassungsmehrheit verfügen. Genauso viele Vorhaben, wie von 1945 bis 1962, in 17 Jahren, gemacht wurden, haben wir in vier Jahren umsetzen können, darunter so große Brocken wie die Frage der Einbindung des Parlaments in Europafragen oder Landesverwaltungsgerichtshöfe, also durchaus riesige, politisch schwierige Angelegenheiten.

Im Bereich der Landesverwaltungsgerichtshöfe – vielleicht noch ganz kurz dazu – sind die Synergien wahrscheinlich erst in einigen Jahren zu merken, wenn man diese 120 Behörden, die Overheads, auf diese Landesverwaltungsgerichtshöfe zusammen-


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