Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 96

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Verwaltungserklärung, ebenfalls verbunden mit dem Erfordernis der Abgabe des Prüfungsvermerkes eines unabhängigen Prüfers.

Aufgrund der dargestellten neuen Aufgaben und Kompetenzen stellt sich daher zwingend die Frage: Werden mit dem Ihnen nun zur Beschlussfassung vorgelegten Budget 2013 dem Rechnungshof ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, damit er in Zukunft diese neuen Aufgaben und Herausforderungen zusätzlich zu den bereits bestehenden umfangreichen Kernaufgaben bewältigen kann?

Wenn man das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 und das Bundesfinanz­gesetz 2013 Untergliederung 06 anschaut, muss man diese Frage eindeutig mit Nein beantworten.

Denn ab dem Budget 2013 müssen alle Ressorts, so auch der Rechnungshof, die Dienstgeberbeiträge auch für die Beamten aus dem eigenen Budget tragen. Aufgrund des verfassungsrechtlich bedingten hohen Pragmatisierungsanteils im Rechnungshof trifft diese Umstellung den Rechnungshof in einem außerordentlichen Ausmaß. Die sich daraus ergebende Mehrbelastung für den Rechnungshof beträgt allein im Jahr 2013 2 162 000 €. Für die Bundesfinanzrahmengesetzperiode bis 2016 summiert sich die zusätzliche finanzielle Belastung aus den Dienstgeberbeiträgen auf 9,4 Mil­lionen €. Von den 9,4 Millionen € Mehraufwand werden laut geltendem Bundesfinanz­rahmengesetz nur 1,7 Millionen € gedeckt. Der offene Rest von 7,6 Millionen € wäre durch Einsparungen des Rechnungshofes zu bedecken.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht möglich, denn der Rech­nungshof war schon bisher äußerst sparsam mit seinen Budgetmitteln. So sind die Ausgaben des Rechnungshofes 2001 bis 2012 in weitaus geringerem Ausmaß gestie­gen als bei allen anderen Organen. Allein 2012 musste der Rechnungshof nach dem Medientransparenzgesetz zusätzlich erhebliche Aufgaben bewältigen; ich habe das bereits ausgeführt.

Die logische Konsequenz der budgetären Beschränkungen bei gleichzeitiger Aus­weitung der Sonderaufgaben wäre eine Reduktion der Kernaufgabe des Rechnungs­hofes, nämlich Prüfen. Eine Reduktion der Kernaufgaben ist deshalb erforderlich, weil der Rechnungshof trotz zusätzlicher Aufgaben, trotz zu bedeckender Bezugserhöhung und der jährlich zu tragenden Struktureffekte und trotz der zu finanzierenden Preis­steigerungen beim Sachaufwand in den nächsten Jahren weniger Budget zur Verfü­gung hat als selbst im Jahr 2012. Das Rechnungshofbudget besteht aber vor allem aus dem Personalaufwand und die Einsparungsmöglichkeiten im Bereich des Sachauf­wandes sind daher äußerst marginal.

Um die Budgetvorgaben daher erreichen zu können, muss der Personalstand, folglich auch unsere Leistungen, abgesenkt werden.

Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Reputation und die hervorragende Aus­bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes auch die ent­sprechenden Interessen anderer Institutionen geweckt haben. Rechnungshofmit­arbei­terinnen und Rechnungshofmitarbeiter sind äußerst gefragt. Allein im letzten Jahr wechselten zwei Mitarbeiter des Rechnungshofes in den Budgetdienst des Parlaments, ein Mitarbeiter wurde zum Direktor des Landesrechnungshofes Oberösterreich, ein Mitarbeiter zum Direktor des Stadtrechnungshofes in Graz und ein Mitarbeiter zum Leiter der Steuerfahndung im Bundesministerium für Finanzen bestellt. Ich freue mich über die Karrieren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bin stolz auf ihre Leistungen und möchte ihnen bei dieser Gelegenheit auch alles Gute zu ihren neuen Aufgaben wünschen.

 


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