Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 97

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Gleichzeitig vergrößern aber diese Entwicklungen die Personalengpässe im Rech­nungshof. Tatsache ist: Die dargestellte Lücke im Rechnungshofbudget kann trotz des äußerst restriktiven Budgetvollzugs der letzten Jahre und der damit angesparten Rücklage des Rechnungshofes nicht gedeckt werden. Bereits im Jahr 2013 wird der Rechnungshof 682 000 € aus seiner Rücklage entnehmen müssen, um seine verfassungsmäßigen Aufgaben in Ihrem Sinne, meine sehr geehrten Abgeordneten, wahrnehmen zu können.

Es ist daher meine Verantwortung, Ihnen die Zahlen und Fakten und die damit ver­bundenen Konsequenzen darzulegen. Ich kann Ihnen versichern, dass der Rech­nungshof aber so wie bisher höchstes Augenmerk darauf legen wird, Ihnen die bewährte Qualität bei der Wahrnehmung Ihrer Kontrollaufgaben auch tatsächlich zu liefern.

Der Umfang der durchgeführten Prüfungen und die Wahrnehmung der Beratungs­aufgaben ist abhängig von dem zur Verfügung stehenden Budget. Die letzten 250 Jahre des Rechnungshofes und die Entwicklungen der letzten Monate haben gezeigt, dass sich Kontrolle auszahlt. Wir alle sollten uns daher bewusst sein, dass Parlamente umso stärker sind, je stärker auch ihre Kontrolleinrichtungen sind. Beide stehen in einer Wechselbeziehung und sind unverzichtbare Partner für das Funktio­nie­ren der Demokratie. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

13.14

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.14.32

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Bereich des öffentlichen Dienstes wurde heute noch nicht beleuchtet, nämlich das Dienstrecht. Ich darf daher an dieser Stelle hierzu zwei Anmerkungen machen.

Frau Bundesminister, ich habe Ihr Ziel, nämlich der Gestaltung des Dienstrechtes des Bundes neue Werte zu geben, um sowohl den gesellschaftlichen als auch organi­satorischen Veränderungen Rechnung zu tragen, eigentlich sehr wohlwollend aufge­nommen, aber ich habe feststellen müssen, dass es mit alten, untauglichen Mitteln umgesetzt werden soll, nämlich mit einer Fortschreibung in Form einer Dienst­rechtsnovelle des bestehenden Dienstrechtes. Einmal mehr wurde hier verabsäumt, den vielen unterschiedlichen Berufszweigen im öffentlichen Dienst endlich eigenstän­dige und berufsspezifische Regelungen zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Aufgaben, aber auch die dienst- und besoldungsrechtlichen Stellungen wie auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Bediensteten divergieren sehr. Es ist eigentlich klar zu erkennen, dass ein Verwaltungsbediensteter völlig andere Aufgaben zu erfüllen hat als ein Polizist, dass ein Bediensteter der Bundesforste im Vergleich zu einem Richter oder einem Staatsanwalt mit völlig anderen Rechten und Pflichten ausgestattet sein muss. So gesehen ist es eigentlich nur ein Tribut an die fortlaufende Zeit, dass hier endlich die eigenständigen Regelungen festgeschrieben werden.

Der zweite Punkt, den ich an dieser Stelle hier betreffend das Dienstrecht ansprechen möchte, ist die gestern verlautbarte Feststellung des Ministerrates, dass es zu einer wesentlichen Verschärfung des Disziplinarrechtes kommen soll. Hier stört mich ins­besondere, dass es schon bei einer bloßen Anschuldigung, bei einer bloß auf einem Verdacht fußenden Anklageerhebung bei einem Folter- oder Sexualdelikt zu einer


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