Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 104

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gaben, die mit der Umsetzung des UN-Zusatzprotokolls verbunden sind, in Angriff zu nehmen, und zwar schon heuer, 2012. Wir verdanken es ja dem Hohen Haus, dass Sie im Dezember vorigen Jahres diesen Beschluss gefasst haben, der am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Ich bedanke mich auch in diesem Zusammenhang für die Unter­stützung, die mit der Auftaktveranstaltung am 10. Juli verbunden war.

Sie sollen wissen, was bisher geschah, was aus dieser Arbeit bisher skizzenhaft darstellbar ist. Wir sind mit diesem Zusatzprotokoll, mit dieser Unterzeichnung, mit der Umsetzung auch internationale Verpflichtungen eingegangen. Nicht nur nationale Standards sollen gehoben und gesichert werden, sondern auch internationale.

Wir haben sofort im Juli mit der Vorbereitung, mit dem Training, mit der Entwicklung eines Trainings- und Schulungsprogramms für die neuen Menschenrechts-Besuchs­kommissionen, für die Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft begonnen. Die Aufgabe ist ja gänzlich neu und hebt sich absolut ab von den Dingen, die der Men­schenrechtsbeirat-alt geleistet hat.

Ich darf berichten, dass wir vor Kurzem ein sogenanntes Shadow Monitoring, also ein begleitendes Besuchsmonitoring gemacht haben, nämlich unter Einbeziehung der weltbesten Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet, aus der UNO, dem Euro­päischen Gerichtshof für Menschenrechte und aus dem Europarat. Und ich darf Ihnen sagen, es ist sehr erfreulich, dass dieses erste Ergebnis, diese erste Evaluation sehr, sehr positiv ausgefallen ist.

Wir sind in der Situation, dass wir im internationalen Wettbewerb mit 43 Ländern in der Welt stehen, 25 Ländern in Europa. Einer der maßgeblichsten Sprecher hat das Ergebnis zusammengefasst: Wir sind das Modell in Hinblick auf Professionalität, Umsetzung und Ernsthaftigkeit des Herangehens für Europa, wenn nicht für die ganze Welt. Ich denke, Sie sollen wissen, dass mit dieser sorgfältigen und entschlossenen Beschlussfassung und entschlossenen Art, die Volksanwaltschaft zu beauftragen, gute, allerbeste Maßstäbe gesetzt wurden.

Die Besuche haben begonnen, die Trainings laufen. Wir rechnen damit, dass wir Ende dieses Jahres eine erste kleine Bilanz ziehen können. Sie können sich vorstellen, dass eine große Aufmerksamkeit auf die neuen Einrichtungen gelegt wurde, aber wir haben das gesamte Spektrum der Einrichtungen schon in den Fokus unserer Prüftätigkeit genommen.

Die Kommissionsleiter arbeiten intensiv mit uns zusammen, sodass die Volks­anwalt­schaft in Österreich, dieser erfolgreiche nationale Präventionsmechanismus gegen Menschenrechtsverletzung, gegen Verletzung der Menschenwürde und der Menschen­rechte im Bereich der Behinderten gemäß UN-Konvention tätig sein kann und im Jahr 2013 dann die Mittel ganz sicher so gebraucht werden, wie sie kalkuliert wurden.

In der Tat – es kam gerade noch eine Rückfrage von einem Abgeordneten – hat Volks­anwalt Kostelka im Ausschuss ausgeführt, dass wir auch bei aller Einsparung und bei allem sparsamen Vorgehen spätestens 2016 mit einer maßgeblichen Budgetlücke rech­nen müssen. Das waren die im Ausschuss und auch öffentlich schon genannten 650 000 €. Das ist für unser verhältnismäßig kleines, überschaubares Budget doch eine schöne Summe.

Personalintensität bedeutet im Wesentlichen, mit den Leistungen herunterfahren zu müssen. Das wollen wir nicht, und zwar nicht nur, weil wir international nicht den Eindruck erwecken wollen, wir haben uns 2012 mit neuen Aufgaben beschäftigt, die wir dann schon wieder reduzieren, sondern auch, weil wir die Kernaufgaben der Volksanwaltschaft nicht vernachlässigen wollen. Wir wollen die Sprechtage, die Möglichkeit, wirklich Anlaufstelle für alle Beschwerden zu sein, keinesfalls reduzieren,


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