Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 103

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Frauen zwischen 20 und 29 Jahren zur Landflucht tendieren. Längerfristig käme es zu einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen in manchen länd­lichen Regionen.

Es ist bedauerlich, dass junge Frauen im ländlichen Bereich immer öfter keine Zukunftsperspektive für sich sehen und somit in die Ballungsräume abwandern. Deswegen ist es dringend nötig, nicht nur in den Städten sondern auch im ländlichen Bereich attraktive Angebote für Frauen zu schaffen und ihnen eine Perspektive zu bieten. Zum Beispiel Vereinsmitgliedschaften sind oftmals noch eher Männersache. Dabei ist gerade die soziale Verwurzelung ein wichtiger Grund, in der Heimatgemeinde zu bleiben.

Zusammenfassend halten die Autoren der Studie auf Seite 91 folgendes fest: „Die Thematik der hohen Abwanderungsbereitschaft der 20- bis 29-jährigen Frauen aus ländlich geprägten Gemeinden ist zweifellos ein Thema mit höchstem politischen Stellenwert, weil mit jedem Fortzug eine nach unten ziehende Entwicklungsspirale in den betreffenden Kommunen bzw. Kleinregionen entscheidend nachteilig wirkende Impulse erfährt.“

Im Regierungsprogramm für die XXIV. GP ist im Unterkapitel „Chancen für Frauen im Ländlichen Raum“ folgende Zielsetzung zu finden: „Die Attraktivität der ländlichen Regionen für alle Frauen am Land muss gehoben werden. Die Einbindung von Frauen in politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungsprozesse ist zu fördern.“

Auf Grund der dargestellten Entwicklung sind Maßnahmen zum ehest möglichen Zeit­punkt notwendig, um der Landflucht junger Frauen entgegenzuwirken. Im Budget 2013 sind dafür Mittel vorzusehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, im Budget 2013 Mittel für Maßnahmen gegen die Landflucht von jungen Frauen vorzu­sehen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.

 


13.32.49

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich sehr herzlich bedanken für Ihr Engagement und für Ihren Einsatz in Bezug auf die Arbeit und das Budget der Volksanwaltschaft. Ich möchte gerne diese Anerkennung, die Sie der Institution und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben angedeihen lassen, mit in die Volks­anwaltschaft nehmen und diesen Dank und diese Anerkennung auch dorthin übermitteln. Der Jahresschluss ist immer ein geeigneter Zeitpunkt, um dies auch ordentlich und ausführlich zu tun.

Lassen Sie mich auf einige Aspekte eingehen. Einerseits ist das die Steigerung des Budgets. Sie haben schon in Ihren Beiträgen Bezug genommen auf die neuen Aufgaben, nämlich Menschenrechtshaus der Republik zu werden und damit die Auf-


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