Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 113

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14.03.50UG 13: Justiz

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zur Verhandlung der UG 13: Justiz.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.03.57

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Herrschaften auf der Regierungsbank! Die grund­sätzlichen Kennziffern des Justizbudgets sind aus der Sicht des Ministeriums ja erfreu­lich. Es gibt in der Budgetentwicklung von 2010 bis 2013 ein Plus von 107,3 Mil­lionen €. Das unterscheidet das Justizbudget durchaus sehr massiv von anderen Ministerien, und dazu ist auch zu beglückwünschen.

Es ist natürlich eine grundsätzliche Betrachtung dieses Postens angezeigt, denn im Unterschied zu eigentlich allen anderen Ministerien – ausgenommen natürlich das Finanzministerium – zahlt sich die Justiz die Bevölkerung selbst. Wir haben einen extrem hohen Deckungsgrad, Einnahmen, die da aufscheinen, mit 921 Millionen €, und die Ausgaben gehen so gut wie durchwegs, was den Eigendeckungsgrad über­schreitet, a conto des Strafvollzuges.

Jetzt könnte man schon fragen, wenn das so ist, dass für die dritte Säule  oder erste oder zweite Säule, das kann man halten, wie man will –, also im Rahmen der Gewaltentrennung die dritte Säule der Staatsmacht, die im gleichen Berechtigungs­raum besteht wie die anderen Gewalten, die den Staat und sein Funktionsleben ausmachen, nahezu eine 100-prozentige Eigendeckung der Teilnehmer am System Justiz besteht, warum dann die Teilnahme an der Justiz so teuer sein muss  denn das ist auch ein Faktum.

Mit enormer Mühe konnte eine Erhöhung der Eintragungsgebühr im Grundbuch unter bestimmten Konditionen verhindert und auf eine vernünftige Ebene zurückgeführt werden. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum für eigentlich teilweise äußerst bescheidene Aufwände so viel bezahlt werden muss, denn das Eintragen eines Grundbuchgeschäftes ist für den Grundbuchführer genau so mühsam, wenn es um 10 000 € geht, wie wenn es um 10 Millionen € geht, um es nur nebenbei zu sagen. Es sind eine Zeile oder zwei Zeilen im Stammblatt und im Grundbuchdatenblatt.

Auch bei Betrachtung dessen, dass wir selbstverständlich ein sehr hohes und sehr ausgereiftes Maß auf dem Gebiet der Verfahrenshilfe haben, aber wenn jemand keine Rechtsschutzversicherung hat, er sich keinen Prozess leisten kann  weil er genau in der Einkommensschere existiert, die nicht hinreicht für die Gewährung der Verfahrens­hilfe, aber nicht ausreicht, um mit allen Risiken des Prozessverlaufes einen Prozess zu riskieren , ist zu konstatieren, dass weitflächig die Forderungen der Justiz an den Recht suchenden Bürger übertrieben, hypertroph und eigentlich unakzeptabel sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Das geht teilweise noch hin für die erste Instanz, aber wir haben definitiv unakzeptable, prohibitive Gebühren, Belastungen für das Rechtsmittelverfahren, sodass der Grund­satz gleiches Recht und gleicher Zugang für alle Bürger des Staates sehr, sehr auf der Waagschale der Hinterfragung steht. 

Dieses Thema wird gelegentlich debattiert, es wird nie ausreichend debattiert, aber wir werden uns vornehmen, dieses Thema gründlich zu debattieren. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08

 


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