Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 123

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Hohes Haus! Die hohe Rechtssicherheit der Entscheidung, Einzelfallgerechtigkeit und Transparenz sowie der Zugang zum Recht für jeden Bürger in diesem Land müssen sichergestellt sein. Allerdings ist dabei auch eines klar: In Zeiten wie diesen sind alle dazu angehalten, zu sparen und mit öffentlichen Mitteln noch sorgsamer als sonst umzugehen. Umso wichtiger ist es daher, die richtigen Prioritäten zu setzen. Für mich war es daher ganz wesentlich, im Bereich der Familiengerichtsbarkeit, der Korruptions­bekämpfung und der Wirtschaftskompetenz zusätzliche Schwerpunkte zu setzen.

Ich habe mich vehement dafür eingesetzt, dass es für die immer komplexer werdenden Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu einer deutlichen personellen Auf­stockung kommt. So ist es mir gelungen, im Bereich der Justiz 93 zusätzliche Plan­stellen für das Jahr 2013 herauszuverhandeln. Diese Planstellen teilen sich auf die Bereiche Familiengerichtsbarkeit, Korruptionsbekämpfung und Umsetzung des Lobbying-Gesetzes auf.

Mit dem Familienrechtspaket ist nach jahrelangen Verhandlungen ein wirklicher Durchbruch gelungen, und das zum Wohl der Kinder. Die gemeinsame Obsorge wird damit immer mehr zum Regelfall werden. Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler werden Verfahren beschleunigen und begleiten. Und uneheliche Väter bekommen ein uneingeschränktes Antragsrecht auf die Obsorge oder können diese im Einvernehmen mit der Mutter auch gleich am Standesamt vereinbaren.

Einige dieser neuen Regelungen werden die Gerichte sogar entlasten. Andere wiederum werden jedoch zu Zusatzbelastungen führen. Die in diesem Zusammenhang benötigten 38 zusätzliche Planstellen werden mit dem Personalplan 2013 für das neue Familienrechtspaket zur Verfügung gestellt.

Meine Damen und Herren! Ich habe auch stets betont, dass Korruption kein Kavaliers­delikt ist und entschieden und effektiv bekämpft werden muss. Mit der Verschärfung der Anti-Korruptionsbestimmungen, die das Bundesministerium für Justiz Mitte 2012 vorgelegt hat, wurden praktisch alle Empfehlungen des Europarates, nämlich der soge­nannten GRECO-Kommission, umgesetzt. Es ist unbestritten, dass sich die Investitio­nen in die Justiz im Kampf gegen Korruption rechnen, etwa die Einrichtung der Wirt­schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Deshalb ist es auch mein zentrales Anliegen, diesen erfolgreichen Weg weiterzugehen. Deshalb gibt es allein für die Korruptionsbekämpfung fast 30 neue Planstellen.

Ein effektiver Kampf gegen Korruption macht Österreich langfristig auch wirtschaftlich erfolgreicher. Ganz abgesehen natürlich von der berechtigten Erwartungshaltung der Bevölkerung in Bezug auf Anstand und Sauberkeit im öffentlichen Handeln und in der Wirtschaft. Der personelle Ausbau der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einerseits und entsprechende Schulungen andererseits sind mir ein ganz besonders wichtiges Anliegen.

Herr Abgeordneter Ikrath hat bereits darauf hingewiesen, dass heute unsere Staats­anwaltschaften und Gerichte mit immer komplexer werdenden Wirtschaftsverfahren zu tun haben. Es hat sich daher auch gezeigt, dass insbesondere bei der Behandlung dieser komplexen Wirtschaftsverfahren eine fundierte juristische Ausbildung alleine nicht ausreichend ist, sondern dass es dazu auch eines zusätzlichen wirtschaftlichen Know-hows bedarf. Denn erst mit dem nötigen Verständnis für wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Abläufe und Zusammenhänge ist es möglich, solche wirtschafts­strafrechtlichen Fälle auch juristisch zu lösen.

Um die Kenntnisse über Unternehmensorganisation und betriebswirtschaftliches Handeln und die damit zusammenhängenden Rechts- und Sachgebiete zu vermitteln, bieten wir nun eigene Lehrgänge an, wie zum Beispiel einen eigenen Master-Lehrgang


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