Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 122

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

an. Packen wir es gemeinsam an, dann bringen wir auch eine vernünftige Lösung zu­stande! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl gemeldet. – Bitte.

 


14.38.22

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rechts­sicherheit und Rechtsfrieden zu gewährleisten sowie Grund- und Menschenrechte zu wahren sind Leitprinzipien der österreichischen Justiz. Eine ganz wesentliche Zielsetzung ist dabei natürlich eine objektive, faire und unabhängige Verfahrensführung sowie die Entscheidung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in einer angemes­senen Dauer.

Herr Abgeordneter Ikrath hat bereits angesprochen, dass sich für Österreich aus dem aktuellen Bericht über die europäischen Gerichtssysteme durch die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarates ein sehr erfreuliches Bild ergibt. Die Leistungen der österreichischen Justiz sind im europäischen Vergleich hervorragend. Dabei sind die sehr kurzen Erledigungszeiten in streitigen Zivilverfahren höchst positiv. So dauert in Österreich ein streitiges Zivilverfahren im Schnitt rund vier Monate, im europäischen Durchschnitt rund 9,5 Monate.

Oder wenn man streitige Scheidungen betrachtet: Streitige Scheidungen dauerten im Jahr 2010 in Österreich im Schnitt nur mehr 167 Tage, und das natürlich auch bei hoher Akzeptanz und Qualität der Entscheidungen, denn auch diesen Aspekt darf man natürlich nicht aus den Augen lassen. Wenn man hier den europäischen Schnitt, vor allem in den mittel- und westeuropäischen Staaten, betrachtet, so zeigen sich da Verfahrensdauern in zwei- bis dreifacher Höhe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da heute das Justizbudget Thema ist, möchte ich auch darauf hinweisen, dass der Budgetaufwand verhältnismäßig gering ist. Nur 0,24 Prozent des Bruttoinlandsproduktes jedes österreichischen Staatsbürgers im Vergleich zu durchschnittlichen 0,32 Prozent des Bruttoinlandsproduktes jedes Europäers werden jährlich für die Gerichtsbarkeit und für die Strafverfolgungsbehörden ausgegeben. Die österreichische Justiz kommt den Steuerzahler damit sozusagen im internationalen Vergleich sehr günstig. Dies ist auf die hohe Automatisation, auf die Einhebung von kostendeckenden Gerichtsgebühren im Bereich Grund- und Firmenbuch und natürlich auch auf den Einsatz der Rechtspfleger zurückzuführen.

Da hier auch vom Abgeordneten Steinhauser angesprochen wurde, dass in den letzten Jahren Gebühren erhöht und in diesem Zusammenhang auch die Kopierkosten angesprochen wurden, darf ich darauf hinweisen, dass ich die Kopierkosten nahezu halbiert habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich waren bei den Vorrednern auch die Einnahmen der Justiz und der Eigendeckungsgrad ein Thema. Dieses Thema haben wir auch im Justizausschuss immer wieder eingehend diskutiert. Im Budgetentwurf sind für die Justiz insgesamt Auszahlungen von knapp 1,3 Milliarden € und Einzahlungen in Höhe von 921 Millionen € vorgesehen. Aus Steuergeldern wird lediglich der Saldo von rund 367 Millionen € getragen, was in etwa den Ausgaben des Straf- und Maßnahmenvollzugs einschließlich der Bewährungshilfe entspricht. Über das gesamte Justizbudget gerechnet, beträgt der Eigendeckungsgrad durch die eigenen Einnahmen damit rund 70 Prozent.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite