Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 134

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„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Einsparungen, sondern zu einer Erhöhung der Planstellen für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst kommt.“

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Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag ist mir sehr, sehr wichtig, denn im Jahr 2010 haben rote Personalvertreter in den Medien – im „Standard“ vom 17. März 2010 nachzulesen – gesagt, es ist fünf vor zwölf, es fehlen mindestens 300 Justizwachebeamte, und jetzt, im August 2012, waren es schwarze Personalver­treter. Jetzt, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, können Sie beweisen, dass Sie die Sorgen, die Ängste Ihrer Personalvertreter ernst nehmen, oder Sie machen es wie die Frau Bundesministerin, versprechen das Blaue vom Himmel, halten dann am Ende des Tages nichts und treten Ihre Personalvertreter, die an der Basis arbeiten, für die Bevölkerung, für die einfachen Bediensteten, mit Füßen und nehmen das nicht ernst.

Anhand dieses Entschließungsantrages, meine Damen und Herren, können Sie sich beweisen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Planstellen für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst; eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungs­vorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 14. November 2012

Im Budget des Bundesministeriums für Justiz ist für die Justizanstalten ein Budget von 399,9 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2010 wurden 347,7 Millionen Euro ver­braucht.

Im Bundesgebiet werden 27 Justizanstalten betrieben, davon 15 Justizanstalten bei Gerichtshöfen Erster Instanz mit 8 Außenstellen, 8 Strafvollzugsanstalten mit 4 Au-ßenstellen, 1 Sonderanstalt für männliche Jugendliche, 1 Justizanstalt für die Unter­brin­gung nach § 21 Abs. 1 StGB, 1 Justizanstalt für die Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB mit einer Außenstelle, 1 Sonderanstalt für die Unterbringung nach § 22 StGB mit einer Außenstelle.

Mit 1. Oktober 2012 gab es 8.738 Insassen in den österreichischen Justizanstalten. Diesen fast 9.000 Haftinsassen stehen im Verhältnis 3:1 nur ca. 3.000 Exekutivbe-dienstete im Justizwachdienst gegenüber. Im Jahr 2011 wurden schon Planstellen gestrichen. In den Ländern der europäischen Union beträgt das Verhältnis zwischen Insassen und Justizwachebeamten durchschnittlich 2:1.

Die Überstundenbelastung ist übermäßig. Das heißt, dass jedes Jahr von den Exe­kutivbediensteten im Justizwachdienst zusätzlich zur normalen Dienstzeit beinahe 19 Jahre an Überstunden geleistet werden! Laut Personalplan des Bundesfinanzgesetzes


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