2013 werden, trotz einer Erhöhung der Planstellen, wieder Planstellen bei den Exe-kutivbediensteten im Justizwachdienst eingespart.
Es sollte nicht wieder bei der Sicherheit zum Nachteil der Bediensteten gespart wer-den, sondern endlich zu einer Erhöhung der Planstellen für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst kommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Einsparungen, sondern zu einer Erhöhung der Planstellen für Exe-kutivbedienstete im Justizwachdienst kommt.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
15.18
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Justizausschuss beziehungsweise das Plenum hat sich mehrfach mit Fragen der Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren auseinandergesetzt. Wir haben die Qualität von Sachverständigengutachten einerseits diskutiert, aber andererseits auch immer wieder die Frage der Kosten von gerichtlich beeideten Sachverständigen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsstrafdelikte im Zusammenhang mit Strafverfahren.
Wir haben im Justizausschuss die Frage der Sachverständigen insbesondere im familienrechtlichen Bereich diskutiert. Es sind in den letzten Jahren – möchte ich anmerken – doch Fehlgutachten, fehlerhafte Gutachten bekannt geworden, die zu einem fürchterlichen Ergebnis geführt haben. Ich erinnere an das Sachverständigengutachten, durch das ein Schwerkrimineller freigelassen wurde, der daraufhin eine Frau vergewaltigt hat.
Auf der anderen Seite sind wir im strafrechtlichen Verfahren konfrontiert mit Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Sachverständigen und den Kosten, die für die Justiz anfallen.
Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, Frau Bundesministerin, dass Sie mir auf meine Budgetanfrage, welche Sachverständigenkosten in den Verfahren gegen Julius Meinl bereits angefallen sind, eine klare Antwort gegeben haben. Ich möchte das zitieren, weil es auch für das Haus von großem Interesse sein wird:
„Bislang wurde im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl und andere an die fünf tätig gewordenen Sachverständigen ein Gesamtbetrag von 1 560 854,42 Euro überwiesen. Die Kosten eines Sachverständigen in der Höhe von rund 600 000 Euro hat das Gericht bereits rechtskräftig bestimmt. Die anderen Sachverständigen haben bislang erst Kostenvorschüsse erhalten.“
Frau Bundesministerin, Hohes Haus, ich glaube, wir werden uns in Zukunft nicht nur mit den Kosten der Sachverständigen auseinandersetzen müssen, sondern insbeson-
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