dere auch mit der Qualität der Sachverständigengutachten, besonders im familienrechtlichen Bereich. (Beifall bei der SPÖ.)
15.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.
15.21
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist zu begrüßen, dass im Justizbudget von den 93 neuen Planstellen 20 Planstellen direkt in die Familiengerichtsbarkeit fließen, und in diesem Zusammenhang möchte ich auch wieder darauf eingehen, welche Reformen im Familienrecht notwendig sind. Wir beraten ja am Dienstag im Justizausschuss bereits ein Reform-paket.
Ich möchte jedoch nochmals auf etwas hinweisen, worüber wir bereits im Ausschuss diskutiert haben, nämlich auf die Unterhaltsbevorschussung. Es ist nach wie vor so, dass gerade Alleinerziehende von Armut bedroht sind, und gerade die Kinder erleben dann die negativen Konsequenzen aus dieser Armut. Die Unterhaltsbevorschussung haben wir ja bereits im UVG 2010 novelliert. Sie haben mir im Ausschuss geantwortet, dass Sie derzeit an der Familienrechtsreform arbeiten, und wenn das erledigt ist, kann man sich dann diesem Themengebiet zuwenden.
Ich habe auch an den Familienminister eine Anfrage gestellt. Von ihm orte ich bereits positive Signale, dass er auch an einer Mitarbeit interessiert ist.
Ich würde Sie wirklich bitten, Frau Bundesminister, sich auch diesem Vorhaben zu widmen, denn es ist gerade jetzt an der Zeit, insbesondere für die Schwächsten in der Gesellschaft etwas zu tun, damit die Kinder ihre Unterhaltsbevorschussung erhalten können. Dafür bitte ich Sie zu kämpfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Zunächst einmal: Natürlich ist es zu befürworten, dass es zu einer personellen Verstärkung des Justizressorts kommt. Es ist auch durchaus positiv zu erwähnen, dass NEUSTART mit mehr Mitteln ausgestattet wird. Ich will nur drei Problemkreise von unserer Seite her anreißen, die auch bei einem Budget besprochen gehören.
Ich bin beim Kollegen Steinhauser, weil ich auch glaube, ein Gebührenhaushalt sollte kostendeckend sein und nicht gewinnbringend. Und wenn man schon darüber spricht, dass man Abgeltungen für Kosten bei Freisprüchen vornehmen sollte, insbesondere in riesigen Verfahren, wie es das Tierschutzverfahren in Wiener Neustadt war, dann bin ich in diesem Fall auch der Meinung, dass man diese Kosten, die da entstanden sind, ersetzt, weil das auch der Rechtsprechung dient und weil es letztlich eine falsche Anklage war. Das heißt, es ist eigentlich die Aufgabe des Staates, dies zu übernehmen.
Aber ich bin in vielen Fragen nicht der Meinung des Kollegen Steinhauser. Wir haben einen Weg beschritten, dass wir Gesellschaftspolitik über Strafbestimmungen machen. Ich halte das für grundlegend falsch. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Fichtenbauer.) Wir kriminalisieren zu viel, und wir sollten wieder dahin zurückkehren, dass wir
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