Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 137

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Gesellschaftspolitik über Gesetze machen, die nicht ausschließlich über Strafbestim­mungen stattfindet. Ich halte das für massiv übertrieben.

Und die dritte Frage, die sich mir stellt, ist: Ich finde auch, dass es ein Missverhältnis zwischen Strafen bei Delikten gegen Leib und Leben und Strafen bei Vermögens­delikten gibt. Ich glaube, da sollte man lieber einen Ausgleich über die Abschöpfung des erzielten Gewinnes finden, weil das eine viel bessere Wirksamkeit hätte, erstens zur Schadensgutmachung, zweitens zur Bestrafung desjenigen, der sich einen Ver­mögensvorteil erwirtschaftet hat.

Ich glaube, man sollte von allzu vielen Strafbestimmungen in der Gesellschaftspolitik wegkommen und dazu kommen, dass es ein besseres Verhältnis zwischen der Bestrafung bei Vermögensdelikten und der Bestrafung bei Delikten gegen Leib und Leben gibt. Ich könnte da einige Beispiele aus der Praxis aufzählen, die haarsträubend sind. Dorthin sollte man das Justizressort gesellschaftspolitisch entwickeln. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Untergliederung Justiz liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist dieser Themenbereich beendet.

15.25.55 UG 12: Äußeres

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Verhandlung der UG 12: Äußeres.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


15.25.56

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Der Herr Minister ist noch nicht da. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Diese UG 12: Äußeres müssen wir von den Kosten her besonders kritisch ansehen, denn da geht es ja nicht um Dienstleistungen am Bürger – oder zumindest nur sehr eingeschränkt. Wenn man die konsularischen Tätigkeiten weglässt – das ist Dienstleistung am Bürger –, geht es hier im Wesentlichen um die Selbstdarstellung der Republik, um die Einbindung der Republik in internationale Organisationen, Foren und Konventionen und auch um die sogenannte internationale Solidarität.

Wir müssen auch Folgendes beachten: Die Wirkung der Außenpolitik ist nicht allein auf die UG 12 beschränkt, sondern hat Auswirkungen, die in andere Budgets massiv hineinspielen. Wir haben heute nur eine kleine Geschichte gehört: Dieser Beitritt zur sogenannten Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen hat 2,9 Millionen Kosten ausgelöst, indem wir diesen Betrag jetzt jährlich der Volksanwaltschaft zusätzlich zur Verfügung stellen müssen, damit sie die Aufgaben, die dort enthalten sind, machen kann. Das heißt, unsere Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsausschuss, die wir vor einigen Jahren eingegangen sind, hat dazu geführt, dass wir dieses Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention unterschrieben haben, obwohl es für uns sinnlos ist, da wir kein Monitoring gegen Folter in unseren Gefängnissen brauchen. Diejenigen, die es unterschreiben hätten sollen, haben es nicht unterschrieben, nämlich die Folterstaaten, und wir haben jetzt 2,9 Millionen € an Kosten für ein Monitoring der angeblichen Folter in unseren Gefängnissen.

Also die Wirkungen der Außenpolitik gehen über diese 450 Millionen €, über die wir hier sprechen, weit hinaus. Die 450 Millionen € beinhalten natürlich die Mitgliedschaft bei insgesamt 96 internationalen Konventionen und Organisationen, wo wir einzahlen, und vieles mehr.

 


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