Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 155

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Auswirkungen die geplante Verfassungsreform für die Autonomie Südtirols hat, und in Ausübung der Schutzmachtfunktion dafür Sorge zu tragen, dass die geplante Verfas­sungsreform des italienischen Staates die Rechte Südtirols nicht beschneidet.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist wirklich höchst an der Zeit, hier zu handeln. Ich ersuche Sie, Herr Bundesminister und Herr Staatssekretär, in dieser Form im Sinne der Deutschen und Ladiner in Südtirol diese Aufgabe auch wahrzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Sicher­stellung von finanziellen Mitteln für Südtiroler Angelegenheiten sowie Schutz der Rechte der Südtiroler

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilli­gung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 12 in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 14. November 2012

Die italienische Regierung plant eine Verfassungsreform im Eilverfahren. Die Vor­zeichen für Südtirol stehen dabei denkbar schlecht. Neben zahlreichen Einschrän­kungen soll im Gesetz auch eine Vormachtstellung des Staates gegenüber der regio­nalen Gesetzgebung verankert werden. Wichtige Zuständigkeiten sollen dabei den Regionen entzogen und diese dem Staat zugeführt werden. Betroffen sind davon auch ausschließliche Zuständigkeiten der Regionen, unter anderem der Tourismus, die dem Staat übertragen werden sollen.

Die Südtiroler Abgeordneten im italienischen Parlament warnen eindringlich vor den gravierenden Folgen dieser Verfassungsreform und sprechen davon, dass Italien das Rad der Geschichte zurückdreht. Im Artikel 116 soll sogar ausdrücklich verankert werden, dass die Regionen mit Sonderstatut dazu verpflichtet werden, die wirtschaft­lichen und finanziellen Auflagen der Europäischen Union und der internationalen Verpflichtungen zu sichern. Konkret bedeutet dies, dass der italienische Staat fortan bei finanziellen Kürzungen nicht mehr das Einvernehmen der autonomen Regionen und Provinzen zu suchen braucht, sondern dies alleine bestimmen kann.

Auch die verbleibenden Zuständigkeiten der Regionen würden damit gravierend ein­geschränkt. Während sich diese bisher nämlich nur an die wesentlichen Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung halten mussten, müssen sie sich zukünftig an eine so genannte funktionelle Regelung halten, die mit Staatsgesetz definiert wird und darauf ausgerichtet ist "die juridische und wirtschaftliche Einheit der Republik Italien zu garantieren.

Mit dieser Verfassungsreform untergräbt der italienische Staat die Autonomie Südtirols auf eklatante Weise und macht die Autonomiebestrebungen der letzten zehn Jahre zunichte.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite