Da möchte ich vielleicht genau bei diesem Punkt auf einen Leserbrief zurückkommen, den ein Polizeibeamter – so nehme ich an – geschrieben hat. Ich darf Ihnen diesen kurz vorlesen:
„Als Polizeibeamter komme ich bereits jetzt in vielfacher Hinsicht in den Genuss sogenannter Beamtenprivilegien, die geflissentlich verschwiegen werden und klarer Ausdruck eines nicht wirklich gerechten Steuerkurses sind:
Ich darf 20 Prozent Selbstbehalt für alle Leistungen aus der Beamtenkrankenversicherung zahlen. Ich muss mir nicht den Kopf zerbrechen, was ich einmal mit zwölf Monatsgehältern Abfertigung machen soll. Ich darf deutlich höhere Pensionsbeiträge bezahlen, damit ich einmal eine Beamtenpension bekomme, die niedriger ist, als es eine mir nach dem ASVG-Recht gebührende Pension wäre. Ich darf jederzeit und endlos Dienst verrichten, weil arbeitsrechtliche Bestimmungen für mich keine Gültigkeit haben und dafür mehr als die Hälfte meines Lohnes an Abgaben und Steuern zahlen. Ich darf die mir zustehende Ersatzruhezeit für Sonn- und Feiertagsdienste in meiner Freizeit genießen und muss dafür nicht, wie der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, auf Arbeitszeit verzichten.
Vor dreißig Jahren habe ich mich entschlossen, in den Staatsdienst einzutreten, ohne zu wissen, dass ich immer wieder für marode Staatsfinanzen an den Pranger gestellt werde. So gesehen mag ich es verdient haben, eine ,Deppensteuer‘ bezahlen zu müssen. Ich möchte die Regierung aber davor warnen, ihren Zynismus zu übertreiben. Wenn es hart auf hart kommt, ist die Exekutive die letzte Bastion zwischen ihr und dem Chaos.“ – Das hat Robert Neuwirth aus Laakirchen geschrieben. Der Leserbrief war vor einigen Monaten in der Zeitung zu lesen.
Ich möchte noch zu einem heute bereits angesprochenen Thema der Frau Beamtenministerin kommen, nämlich zum Zeitwertkonto. Das ist unverdächtig, was ich hier habe. Das ist das Schreiben der KdEÖ, das vor einigen Tagen an alle Beamten gegangen ist. Ich möchte erwähnen, dass das Gehalt der Exekutive auf Zulagen aufbaut. Hier ist jetzt gepriesen worden, dass wir ein Zeitwertkonto bekommen, dass die Beamten, die einfach durch diese Dienstverrichtungen, die man ihnen aufbrummt, verheizt werden, dann etwas früher quasi eine Altersteilzeit bekommen. Aber da sind viele Haken drinnen. Ich möchte Folgendes vorlesen:
„1. Der Bedienstete kann nach einem Ansparzeitraum von 5 Jahren erstmals seine angesparte Zeit verbrauchen. Dies auf Antrag nach dienstlichen Möglichkeiten (zu verstehen wie bei Herabsetzungen der Wochendienstzeit) von 1 bis 6 Monaten. Eine Urlaubsaliquotierung wird dadurch aber nicht entstehen.“ – Aber jetzt kommt es! – „Der Gehalt wird weiter bezahlt, allerdings ohne Wachdienstzulage, Exekutivdienstzulage, allfällige Nebengebühren und einer möglicherweise allfallenden Funktionsabgeltung.“
Das heißt, sie gehen mit dem nackten Gehalt. Das heißt, sie können sich eingraben. Das können sie nie annehmen. Also das Zeitwertkonto ist für die Fisch’.
Dann kommt Punkt 2:
„2. Der Bedienstete hat sein 50. Lebensjahr vollendet und bereits 5 Jahre angespart, so wird er nach seinem Antrag, den Stundenverbrauch nicht nur als gänzliche, sondern auch als Zeitfreistellung (Teilzeit) in Anspruch nehmen können. Eine 50-prozentige Dienstzeitverpflichtung wird aber schon bestehen bleiben müssen. Alleine auch schon im Hinblick auf einen geordneten Dienstbetrieb auf den Dienststellen. Für eine Ablehnung durch den Dienstgeber muss in diesem Fall ein zwingendes dienstliches Interesse entgegen stehen.“
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