Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 264

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Wir haben einen Anstieg der Arbeitslosigkeit in sämtlichen Bereichen zu verzeichnen. Bei der Jugend steigt sie gering, aber vor allem – das ist das große Sorgenkind, Herr Bundesminister, das sagen Sie ja auch immer wieder – sind es die „50 Plus“, und in diesem Bereich gibt es kaum Jobangebote. Wenn sich aus dieser Altersgruppe Leute bewerben, wird nie darauf hingewiesen, dass man sie wegen des Alters nicht einstellt, sondern es werden Ausreden gesucht – und da muss es in diesem Bereich eine Bewusstseinsbildung geben.

Alarmstufe Rot, Herr Bundesminister, gilt auch für Folgendes: Wenn man die Arbeits­losenstatistik anschaut, so sieht man, dass wenig Qualifizierte sozusagen die Sozial­hilfeempfänger von morgen sind. Das ist so. Daran müssen wir arbeiten, und es ist ja auch recht löblich, wenn man bei zirka 75 000 Jugendlichen in Österreich, die keinen Pflichtschulabschluss haben, sagt, man muss diesen Leuten auch ermöglichen, dass sie einen Pflichtschulabschluss nachholen, besser qualifiziert werden und dadurch auch am Arbeitsmarkt bestehen können.

Man müsste eigentlich schon in der Pflichtschule beginnen. Wir haben heute den polytechnischen Lehrgang, wo sämtliche landen, die nicht bis zur 8. Schulstufe gekommen sind. Man müsste eigentlich eine Arbeitsmarktreifeprüfung durchführen, um die Leute auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und ihnen auch einen Pflicht­schul­abschluss ermöglichen.

Ich habe mit Freude vernommen, Herr Bundesminister, dass es sozusagen ein Jugend­coaching geben sollte, um diese Defizite der Pflichtschulabgänger zu beseiti­gen. Es ist gut, dass man einen positiven Schulabschluss haben soll, dass man versucht, dass die Leute einen Lehrplatz bekommen, nur muss man eben auch die Wirtschaft darauf hinweisen. Die Wirtschaft braucht die Fachkräfte von morgen, und sie muss diese auch ausbilden.

Jetzt gibt es überbetriebliche Ausbildungsplätze, die kosten aber dreimal so viel wie ein normaler Lehrplatz, und oft einmal … (Abg. Mag. Schatz: Stimmt nicht!) – Frau Kollegin, es ist nun einmal so. Ich habe selbst Leute in einem Metall verarbeitenden Betrieb gehabt, die über die überbetriebliche Lehrlingsausbildungsstätte des ÖGB gekommen sind. Die haben eben nicht den Praxisbezug gehabt, wie es in einem Betrieb ist. Die brauchen einmal eine längere Zeit, bis sie die Arbeitsabläufe nachvoll­ziehen können. Wenn jemand in einem Betrieb eine Lehre absolviert, ist das ganz anders. Der wächst mit diesem Betrieb mit. Das ist ein großer Unterschied. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein. Abg. Öllinger: … Kosten!)

Herr Bundesminister, Sie sagen, man muss auch die Möglichkeit haben, den Lehrabschluss nachzuholen, wenn man eine Lehre abgebrochen hat. Das ist so, wie wenn ein Schüler eine Schule abgebrochen hat und den Schulabschluss nachholt. Ja selbstverständlich! Aber damit müssen wir gleich beginnen und nicht erst ab dem Jahr 2015. (Beifall beim BZÖ.) In Ihrer Zielsetzung steht, das soll ab 2015 gesche­hen. – Meiner Meinung nach müsste das gleich geschehen – und nicht in grauer Zukunft oder in zwei, drei Jahren. Das können wir ab dem nächsten Jahr machen. Das kann doch nicht so schwer sein.

Was Menschen mit Behinderungen betrifft  ich habe die Budgetkapitel durchgelesen : Menschen mit Behinderung kommen nur als Randnotiz vor, das ist eigentlich überhaupt kein explizites Thema für die Bundesregierung in diesem Budget. Es sind weder bei den Zielsetzungen zum Thema Arbeit oder Arbeitslosigkeit  obwohl die Arbeitslosigkeit für Menschen mit Behinderung natürlich auch steigt in einer solchen Zeit; natürlich sind die als Erste auch betroffen und stellen sozusagen ein brennendes Problem dar  noch bei den sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis-


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