pensionen. Das heißt, für eine gesamthafte Betrachtung des Pensionssystems, Frau Bundesministerin, wäre es dringend notwendig, dass ein Ressort zumindest eine gesamthafte Sicht auf alle Pensionssysteme hat. Es hilft nichts.
Man kann es weiterhin so machen, dass die öffentlichen Pensionen, die Beamtenpensionen, im Bereich Bundeskanzleramt oder im Finanzministerium ressortieren und die Sozialversicherungspensionen im Sozialministerium, und in zehn, zwanzig Jahren, oder eigentlich dauert es noch länger, also in dreißig, vierzig Jahren haben wir dann das gemeinsame Pensionssystem. Aber wir sind jetzt in einer Überleitung auf dieses gemeinsame Pensionssystem, und daher braucht es ein Ressort beziehungsweise auf jeden Fall eine Sicht auf alle Pensionssysteme, und ich rede jetzt noch gar nicht von den Zusatzpensionssystemen oder alten Pensionssystemen. Das ist dringend notwendig. (Beifall bei den Grünen.)
Dritter Punkt: Im Kapitel zu den Wirkungszielen heißt es auch: mehr Gesundheit, weniger Invalidität, im Kapitel Arbeit auch: Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern. Und dort steht, dass die Zahl der Krankenstandstage gesenkt werden soll. Es sind auch Maßnahmen angeführt, wie das erfolgen kann, aber diese Maßnahmen verweisen dann schon wieder auf andere Ressorts beziehungsweise Sozialversicherungsträger, die natürlich nicht im Sozialministerium angesiedelt sind. Ich sage jetzt nicht, dass der Sozialminister auch noch die Unfallversicherungsanstalt und die Krankenversicherungsanstalt in sein Ressort aufnehmen soll, aber wir brauchen eine gesamthafte Sicht, sonst kommen wir nicht zu effektiven Maßnahmen in diesem Bereich.
Wenn auf der anderen Seite der Unfallversicherungsanstalt jetzt wieder Maßnahmen zugeschanzt werden, die eigentlich nichts mit dem Auftrag der Unfallversicherungsanstalt zu tun haben, nämlich die Abgeltung für die Krankenstände von Selbständigen, dann sage ich, das geht eigentlich nicht. (Demonstrativer Beifall des Abg. Donabauer.)
Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen, die Unfallversicherungsbeiträge sind eine Abgeltung der Arbeitgeber für die Haftung, die sie gegenüber den Arbeitnehmern auszuüben haben, für die sie verantwortlich sind. Dafür sind diese Beiträge. Nur weil diese Beiträge von den Arbeitgebern bezahlt werden, darf es nicht so sein, dass aus diesem Topf, der dann „Arbeitgebertopf“ heißt, alles Mögliche finanziert wird, was mit den Aufgaben der Unfallversicherung zu tun hat. Ich bin sehr wohl dafür, den Aufgabenbereich der Unfallversicherung zu erweitern, hin zu einer allgemeinen Prävention für Gesundheit und nicht nur für beziehungsweise gegen Berufskrankheiten am Arbeitsplatz. Und wenn man das machen will, dann sollte es in diesem Bereich sein, aber man soll nicht einfach wirklich wesensfremde Aufgaben in den Bereich der Unfallversicherung hineinschaufeln. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Das führt wieder zurück zu einer Politik, die wir schon in den achtziger und neunziger Jahren hatten, als alle möglichen Aufgaben irgendjemandem, der gerade Geld gehabt hat, zugeteilt worden sind. Irgendwann einmal hat man dann gesagt, jetzt kennt man sich überhaupt nicht mehr aus und weiß nicht mehr, wer was wie finanziert, obwohl es eigentlich bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern eine klare Aufgabenzuordnung geben sollte.
Allerletzter Punkt: Wir diskutieren hier in den Budgetverhandlungen natürlich sehr abstrakt, und das ist manchmal ein Riesenproblem. Aber es gibt sehr konkrete Probleme, Herr Bundesminister, die immer wieder auftauchen, etwa im Bereich Arbeitslosengeld, im Bereich Pflege und Betreuung, sehr konkrete Probleme, sodass man manchmal den Eindruck hat, trotz eines relativ gut entwickelten Sozialsystems nicht imstande zu sein, diese Probleme wirklich adäquat zu lösen. Ich weiß nicht, wie
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