Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 421

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lungen an das Finanzamt berücksichtig werden, denn derzeit werden vom Einkommen nur der Sozialversicherungsbeitrag und Werbekosten abgezogen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die eine Erhöhung der Studienbeihilfe jährlich in einem Ausmaß vorsieht, die den Wertverlust, der durch die Inflation entsteht, ausgleicht. Weiters soll auch die Zuverdienstgrenze jährlich um die Inflation erhöht und bei der Zuverdienstgrenze auch Zahlungen an das Finanzamt berücksichtigt werden.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.22.55

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Für die ÖVP hat die Zukunft der jungen Menschen Priorität, die Zukunft unserer Bevölkerung, Beschäftigungspolitik. Wir alle wissen, dass das nur durch starke, leistungsfähige Hochschulen, durch Investitionen in die Wissenschaft und Forschung möglich ist.

Ich möchte an dieser Stelle daher dem Herrn Bundesminister und der Bundesregierung gratulieren, dass es trotz eines Konsolidierungsbudgets gelungen ist, in den Bereichen Wissenschaft und Forschung ein Zukunftsbudget zu schnüren, gemeinsam zu schnüren.

Auch wir hätten eine Reihe von Ideen, die wir vor jeder Regierungsklausur noch zusätzlich einbringen könnten, aber ich glaube, in einer Koalition ist es wichtig, Ideen für die Zukunft gemeinsam zu entwickeln, gemeinsam zu vereinbaren, und Herr Bundesminister, dir ist es gelungen, dieses Budget so zu gestalten, dass auf der einen Seite die Zukunft möglich ist und die Konsolidierung auf der anderen Seite machbar wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Schauen wir uns in Zahlen an, was diese Strategie bedeutet: Das Ressortbudget, dein Budget, konnte von 2000 bis 2013 von 2,1 Milliarden auf 4 Milliarden gesteigert werden, also eine Verdoppelung.

Schauen wir uns an, wie viel das am gesamten Ausmaß des Bundeshaushaltes ausmacht: Wir haben da eine Steigerung im selben Zeitraum von 3,79 Prozent auf 5,36 Prozent des gesamten Budgets. Das heißt, es ist gelungen durch Reform­maßnahmen in anderen Budgets in diesem Kapitel mehr zu investieren. Wir alle bekennen uns zum Jahr 2020, wir alle bekennen uns zum 2-, 3- und 4-Prozent-Ziel, dass der tertiäre Sektor 2 Prozent hält, dass die Forschungsquote auf 4 Prozent erhöht wird. Dieser Weg ist machbar, aber dafür sind einige Rahmenbedingungen notwendig.

In den letzten Tagen ist es in der Regierungsklausur gelungen, wichtige Rahmen­bedingungen gemeinsam einzuleiten und zu verstärken, insbesondere die kapazitäts­orientierte Universitätsfinanzierung. Es ist ein wichtiger Schritt, auf der einen Seite Zugangsregelungen und Zugangsmanagement zu machen, das heißt zu schauen, dass die Kapazitäten auch mit den vorhandenen Ressourcen an der Hochschule


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