Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 434

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nehmen, in ihrem Heimatland aber gar keine Studienberechtigung haben. Und das ist das, was wir anprangern! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind österreichische Politiker und Politikerinnen, und wir müssen doch Sorge tragen dafür, dass wir möglichst vielen jungen Österreicherinnen und Österreichern Chancen im Hochschulbereich geben – und nicht möglichst wenigen. Daher ist es notwendig und wichtig, dass wir nach einem verpatzten EU-Verfahren, das wir grotten­schlecht angegangen sind und auch verloren haben, wodurch aus unserer Geset­zeslage das Herkunftslandprinzip gestrichen worden ist, das Herkunftsland­prinzip wieder in das Gesetz hineinbringen, damit nur mehr diejenigen aus dem EU-Ausland nach Österreich studieren kommen können, die in ihrem Heimatland eine Studien­berechtigung und einen Studienplatz haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber es geht nicht an, dass wir in diesem Belang nichts unternehmen, nicht einmal verhandeln und dadurch unseren Österreicherinnen und Österreichern, unseren jungen Menschen die Chance, das zu studieren, was sie möchten, nehmen.

Wir haben Zugangsbeschränkungen, nämlich die österreichische Matura. Stimmts, Herr Bundesminister? Das ist eine Zugangsbeschränkung. Wenn Sie jetzt sagen, die ist nichts wert, müssen wir daran arbeiten, dass sie besser und wieder etwas wert wird – aber nicht das Niveau immer senken und dann, wenn es viele Studenten gibt, auch viele aus dem EU-Ausland, die bei ihnen zu Hause gar keine Berechtigung zum Studium haben, permanent akademisch und auch in der Praxis darüber nachdenken: Wie kann ich die Zahl der österreichischen Studenten reduzieren, dass für diese Studenten Platz ist? – Das ist keine Politik, die ich in diesem Bereich vertreten möchte! (Beifall bei der FPÖ.)

Daher fordern wir nachdrücklich die Implementierung des Herkunftslandprinzips, welches auch ein EU-Prinzip ist, nämlich im gewerblichen Bereich. Wenn Unternehmer nach Österreich kommen, dann gilt das Herkunftslandprinzip, weil es wiederum eine Besserstellung für die EU-Ausländer ist, auch hier in Österreich. Das heißt, es wird einmal so und einmal so angewandt. Wir sollten uns da auf die Hinterbeine stellen. Wir zahlen Nettobeiträge in die Europäische Union, wir zahlen Transfersummen für alle möglichen Haftungsschirme – und dann sollen wir auch noch die, die in ihrem Heimatland keinen Studienplatz haben, in Österreich durchfüttern und finanzieren?! Das ist überhaupt nicht einzusehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Da bedarf es eines nationalen Schulterschlusses. Und bei den Rahmenbedingungen, wie wir sie heute in Europa vorfinden, ist es auch ein Leichtes, das durchzusetzen, wenn man es will, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zweiter Punkt: klinischer Mehraufwand. 135 Millionen € zahlt der Herr Bundesminister aus dem Wissenschaftsbereich, aus der Rücklage für Gesundheitsvorsorge, also für eine Landessache! Und dann noch dazu in seinem eigenen Bundesland, aus dem er kommt. Würde für Minister der Lobbyingparagraph zutreffen, dann wären Sie damit schon eingefangen worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister! Ungerechtigkeiten auszudehnen, wo sie schon passieren, in anderen Bundesländern, anstatt in Verhandlungen zu treten und den Föderalismus wie­der dort zu platzieren, wohin er gehört, halte ich nicht für den richtigen Weg. Sie nehmen damit 135 Millionen € den österreichischen Hochschulen weg, denn das geht 1 : 1 an das Land, an die TILAK – die dann was macht? – Eine Privatuniversität unter­hält, wo grundsätzlich ein öffentliches Finanzierungsverbot seitens des Bundes herrscht.

Das ist keine wirkliche Politik, sondern Lobbyingpolitik – und nichts anderes!

 


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