Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 456

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Windholz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend rasche Reform der Pendlerpauschale und Umsetzung einer kilometerabhängigen Abrechnung mit Negativsteuerwirkung zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.) – UG 41 Verkehr, Innovation und Technologie

In den letzten Jahren ist die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel mehrmals erhöht worden. Dies hat dazu geführt, dass die ohnehin hohen Treibstoffpreise noch weiter ge­stiegen sind. Für viele Pendlerinnen und Pendler, von denen Flexibilität und Mobilität erwartet wird, wird dadurch der Weg zum Arbeitsplatz immer teurer. Die steigenden Aufwendungen für Treibstoff belasten immer mehr das verfügbare Einkommen der Familien. Denn jede Pendlerin und jeder Pendler muss durchschnittlich über 400 Euro mehr für die Fahrt zum Arbeitsplatz bezahlen.

Diese Belastungen treffen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf­grund unzureichender Verkehrsanbindungen insbesondere in ländlichen Regionen auf die Benützung des Autos angewiesen sind. Auch Kleinverdiener, Teilzeitkräfte, gering­fügig Beschäftigte, sozial Schwache und vor allem Frauen, die ohne Auto Familie und Beruf nicht vereinbaren können, werden seither durch diese arbeitnehmerfeindlichen Maßnahmen zusätzlich belastet.

Außerdem wird für Pendler die Fahrtstrecke von den ländlichen Regionen in die Bal­lungs­räume zunehmend unattraktiver; viele sehen sich daher zunehmend zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen, was zweifelsohne negative Auswirkungen auf die Struktur vor allem in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Steiermark nach sich ziehen würde. Gerade in diesen Bundesländern besteht nämlich eine große Anzahl von Pendlerinnen und Pendlern, die in die Ballungsräume Wien und Graz fahren. In diesem Lichte ist das bestehende Modell der Pendlerpauschale in weiten Bereichen ungerecht und wenig transparent.

Zudem werden die entstandenen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich unterschiedlich berücksichtigt. Unverständlich ist, dass bei der derzeitigen Pendlerpauschale die Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz nur in den vorgegeben Entfer­nungsabschnitten und nur bis 60 Kilometer berücksichtigt werden. Dadurch werden Pendler mit längeren Wegstrecken massiv benachteiligt.

Oftmals entscheidet wegen dieser Entfernungsabschnitte ein einziger Kilometer über mehrere hundert Euro Steuervorteil im Jahr. Obwohl die Benzin- und Dieselpreise für alle Arbeitnehmer gleich hoch sind, profitieren Besserverdiener überdurchschnittlich mehr von der Pendlerpauschale als Pendler mit geringerem Einkommen.

Ein Abgehen vom System der Pendlerpauschale ist daher dringend notwendig. Es muss eine gerechtere, kilometergenaue Abrechnung der gefahrenen Wegstrecke zum Arbeitsplatz eingeführt werden. Das neue System muss aber auch eine bessere Treffsicherheit nicht nur für Teilzeitkräfte und Lehrlinge, sondern auch für Bezieher niedriger Einkommen gewährleisten.

Ein neues System zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler ist daher ein Gebot der Stunde. Die Neuregelung soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.

Auch der burgenländische Landtag spricht sich in einem Beschluss für eine rasche Reform der Pendlerpauschale aus und fordert die Bundesregierung auf, eine kilometer­abhängige Abrechnung zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler umzusetzen.

 


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