Den AkteurInnen im Innovationssystem soll größtmögliche Planungssicherheit garantiert werden.
Maßnahmen
Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes, darin unter anderem:
Festlegung von Grundsätzen und Zielen der Forschungspolitik
Definition von Output-Zielen
Langfristige budgetäre Planungssicherheit
Code of Conduct
Erschließung alternativer privater Finanzierungsquellen“
Die österreichische Regierung gab auch auf EU-Ebene im Rahmen von „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum” „ein F&E-Quotenziel von 3,76 % für Österreich bekannt, wobei zumindest 66 %, möglichst aber 70 % von der Wirtschaft zu finanzieren sind.“
Laut Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) bestand aber bereits 2011 eine Finanzierungslücke zur Erreichung der FTI-Strategieziele von rund 922 Millionen Euro bis zum Jahre 2015.
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung schreibt in seinem Bericht zur wissenschaftlichen und technologischen Leistungsfähigkeit Österreichs 2012 folgendes: Die EU-Kommission hat ihren Mitgliedstaaten empfohlen, mittelfristig zwei Prozent des BIP für den tertiären Bildungsbereich aufzuwenden. Die Österreichische Bundesregierung hat sich auch zu diesem Ziel bekannt. „Die finanzielle Planungsbasis und eine entsprechende Absicherung der zentralen Einrichtungen des österreichischen Wissenschafts- und Forschungssystems müssen in diesem Sinne im Bundesbudget verankert werden. Dafür ist das in der FTI-Strategie angekündigte Forschungsfinanzierungsgesetz erforderlich, das einen Korridor für die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen festlegen muss, um das Quotenziel von 3,76% des BIP bis 2020 zu erreichen.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, für eine ausreichende budgetäre Bedeckung für die Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Ziele der FTI-Strategie Sorge zu tragen. Weiters soll dem Nationalrat ehest ein Entwurf für ein verbindliches Forschungsfinanzierungsgesetz vorgelegt werden.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag.a Judith Schwentner, Dr.in Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend keine Streichung der Abend-Zugsverbindung Graz-Wien
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