Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 512

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanz­gesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.)

Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 unter der damaligen FPÖ/ÖVP Regierung als neue, einkommensunabhängige Familienleistung eingeführt. Entgegen der kritischen Haltung der damaligen

Opposition (SPÖ, Grüne) wurde das Kinderbetreuungsgeld von den Familien gut angenommen und ist

heute unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Familienpolitik.

Dies wurde erst vor kurzem wieder bestätigt und zwar durch den Leiter des Öster­reichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), Universitätsprofessor Wolfgang Mazal, der als Experte in der Sitzung des Familienausschusses am 20.06.2012 ein­geladen war und einen neuen Evaluierungsbericht zum Kinderbetreuungsgeld erläutert und mit den teilnehmenden Abgeordneten diskutiert hat.

Die positive Entwicklung des Kinderbetreuungsgeldes wird in den letzten Jahren allerdings von zwei negativen Faktoren überschattet: einerseits werden immer mehr Varianten eingeführt, wodurch die Kinderbetreuungsgeldlandschaft immer komplexer und immer „kundenunfreundlicher“ gestaltet wird und andererseits wird der Stolperstein Zuverdienstgrenze, die in Wahrheit bloß eine Beschneidung der Wahlfreiheit der Eltern darstellt und kein Lenkungsinstrument im familienpolitischen Sinne ist - dies wurde von Professor Mazal im Rahmen des Familienausschusses am 20.06.2012 ganz klar bestätigt – immer wieder zur Kostenfalle für die Familien. Für die komplizierten Berech­nungen benötigt man mittlerweile eine ganze Steuerberatungskanzlei, ein einzelner Steuerberater reicht hier nicht mehr aus!

Diese komplizierten Berechnungsmethoden errichten bei vielen Eltern Barrieren einer­seits für die adäquate Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (welche Variante ist die richtige für mich?) und andererseits für die tatsächliche Nutzung der Zuver­dienstmöglichkeiten. Die Entscheidung für die richtige Variante in einer für die Eltern ohnehin stressige Lebenssituation (die Geburt eines Kindes) muss erleichtert werden, die Varianten die am besten angenommen werden müssen bestehen bleiben, alle anderen müssen abgeschafft werden.

Zur Zuverdienstgrenze: Jene Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienen­den Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird. Die Zuver­dienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt diese Wahlfreiheit der Eltern ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite