Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 511

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„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinder­betreuungsgeldgesetz zuzuleiten, die einerseits eine Vereinfachung der Bezugs­varianten und andererseits die Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorsieht.“

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Wir bringen das zusätzlich auch als Selbständigen Antrag ein, damit wir auch im Ausschuss entsprechend darüber diskutieren können.

Wenn ich schon bei den Schattenseiten bin, nur stichwortartig: Eine Schattenseite ist auch, dass Sie es aufgegeben haben, uns ein bundeseinheitliches Jugendschutz­gesetz vorzustellen, dass es nach wie vor heißt, „Bitte warten!“, wenn es um das einheitliche Jugendwohlfahrtsgesetz geht, um Kinder und Familien vor Gewalt zu schützen.

Auch das Steuersystem gehört dazu. Ich weiß, das ist nicht Ihr Bereich, aber ich denke, gerade mit der Frau Finanzministerin haben Sie ja sicher guten Kontakt, weil Sie ja jetzt doch rasch dieses neue Modell der Familienbeihilfe vorgestellt haben, zu dem Sie auch die Zustimmung der Frau Finanzministerin brauchen. Bitte legen Sie ein bisschen nach und sorgen Sie dafür, dass wir in Zukunft in Österreich nicht nur für alle ein faires, gerechtes und einfaches Steuersystem haben, sondern vor allem auch für die Familien.

Hier ist unser Ansatz vom BZÖ: 9 000 € Freibetrag für die Familien. Dieser Freibetrag inkludiert alles, und dann haben wir diese Probleme nicht mehr, dass sich die Men­schen, die eigentlich dieses Geld brauchen, dieses Geld nicht abholen, weil es intrans­parent und kompliziert ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade im Familienbereich bleibt viel zu tun in dem einen Jahr, Herr Bundesminister, das Ihnen noch zur Verfügung steht. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ob viel geschehen wird, das weiß ich nicht. Wir werden uns überraschen lassen. Wichtig ist, dass es Mittel gibt für die Familien, dass es für diejenigen, die Kinder haben, auch leistbar ist und dass Familie und Beruf vereinbar sind und das auch lebbar ist.

Das Budget soll immer ein Abbild dessen sein, was einer Gesellschaft ein Bereich wert ist. Das Familienbudget ist es ein Abbild dessen, was uns die Kinder wert sind. Aber in diesem Budget überwiegen absolut die Schattenseiten für die Familien. (Beifall beim BZÖ.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mitver­handelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen

betreffend Reform des Kinderbetreuungsgeldes

eingebracht im Zuge der Debatte zur „Untergliederung 25 – Familie und Jugend“ zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesge-


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