Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 510

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habe das alles schriftlich –, dass Sie die Reform des FLAF angehen. Was haben Sie gemacht? Nichts bis jetzt! Sie hoffen zu Recht – ich hoffe das auch –, dass die Dienst­geber- und Dienstnehmerbeiträge steigen, aber Sie haben es aufgegeben, mit Ihren Kollegen zu verhandeln, dass sogenannte familienferne Leistungen aus dem FLAF herauskommen. Also hier ist nichts geschehen.

Beim Kinderbetreuungsgeld ist die Wertanpassung, wie gesagt, auch schon längst ausständig. Gerade wir vom BZÖ stehen hundertprozentig hinter dieser Leistung des Kinderbetreuungsgeldes, weil das bis heute wirklich auch eine Erfolgsgeschichte ist. Es wurde damals begründet in der Absicht, den Eltern die Wahlfreiheit zu geben, und statt des Karenzgeldes sollte es eine Familienleistung für alle sein. Und was alle immer wieder ein bisschen vergessen: Mitinkludiert waren auch die vier Jahre pensions­begründender Kindererziehungszeiten pro Kind. Auch das ist bis heute eng mit dem Kinderbetreuungsgeld verbunden.

Daher fordere ich – ich weiß nicht, zum wievielten Male –, das Kinderbetreuungsgeld nicht unnötig zu verkomplizieren und endlich diese unleidliche Zuverdienstgrenze abzuschaffen. (Beifall beim BZÖ.) Dies deshalb, weil sie keinen Lenkungseffekt hat. Experten wissen das auch, und Professor Mazal hat das ja auch sehr deutlich im Ausschuss gesagt.

Ich bin froh darüber, Herr Bundesminister, dass Sie jetzt ein bisschen ein offenes Ohr für diese Abschaffung der Zuverdienstgrenze haben, denn ich erinnere mich, das erste Mal, als ich das gefordert und Anfragen gestellt habe, hat es geheißen, das kostet 300 Millionen € zusätzlich. Jetzt, bei einer Veranstaltung am Montag, haben Sie gesagt, es wird in etwa 150 Millionen € kosten. Und ich denke, 150 Millionen € für unsere Familien muss einfach drinnen sein, wenn wir Milliarden für die Rettung von Banken verwenden. Daher fordere ich das hier an dieser Stelle ein. (Beifall beim BZÖ.)

Schauen wir uns auch die verschiedenen Modelle des Kinderbetreuungsgeldes an! Wir haben fünf Modelle, und es ist enorm kompliziert, um die richtige Form des Kinderbetreuungsgeldes anzusuchen. Es gibt eine zwanzigseitige Kurzfassung, und ich weiß nicht, ob Sie alle diese schon einmal gelesen haben. Da brauche ich kein kaufmännisches Wissen, da genügt mir auch nicht ein Steuerberater, sondern ich brauche eine ganze Steuerberatungskanzlei. Und das ist eine Zumutung für die Familien! Und die Kosten für die Verwaltung steigen jährlich. Derzeit sind wir laut einer Anfragebeantwortung von Ihnen bei 17 Millionen €.

Daher sage ich: Kinderbetreuungsmodelle reformieren, vereinfachen und wirklich nur die belassen, die von den Menschen angenommen werden. Die Langzeitvariante, die man eigentlich gerade von der Seite der SPÖ immer abschaffen will, ist nach wie vor die beliebteste. Zwei Drittel der Familien wählen diese. Aber auch die einkommens-abhängige Variante ist eine, die gerade im Hinblick auf die Väterbeteiligung in den letzten Monaten oder Jahren sehr stark angenommen wurde. Also man muss sich anschauen, was stark angenommen wird, und das belassen, aber nicht alle fünf.

Daher bringe ich nun folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneter Ursula Haubner, Martina Schenk betreffend Reform des Kinder­betreuungsgeldes.

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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