Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 523

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unabhängig der Schulbildung. Die Kinderrechtskonvention, diese internationale Ab­machung, gilt tatsächlich für alle Kinder.

Vor fast zwei Jahren ist in diesem Hohen Haus ein Schritt gegangen worden, der ein Bundesverfassungsgesetz implementiert hat, das die Rechte der Kinder auch tatsächlich in einem Bundesverfassungsgesetz verankert hat. Es sollte eigentlich das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt rücken, und es sollte eigentlich zum Beispiel auch die Unterstützung von behinderten Kindern in den Mittelpunkt rücken, und das auf höchster Ebene, nämlich in einem Bundesverfassungsgesetz. Wir Grüne haben damals nicht zugestimmt. Wir sind ziemlich gerügt worden von vielen Seiten und ziemlich gescholten worden von einigen Seiten, weil wir ja doch die Partei sind, die die jugendpolitische und die Kinderrechtsfahne immer wieder durch die Gegend trägt.

Ich muss Ihnen sagen, jetzt, nach fast zwei Jahren, bin ich froh und eigentlich stolz darauf, damals diese politische Entscheidung getroffen und dieses Kinderrechtegesetz nicht unterstützt zu haben. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Dieses Kinderrechte­gesetz, dieses Bundesverfassungsgesetz hat nämlich bis dato kein einziges Kind geschützt, hat bis dato keinem einzigen Kind, keinem einzigen Jugendlichen, keiner einzigen Jugendlichen geholfen. Und wieso? – Weil es, im Unterschied zur Kinder­rechtekonvention, nicht alle Kinder schützt und die Rechte auch nicht für alle Kinder implementiert! Das Bundesverfassungsgesetz sieht nicht für alle Kinder die gleichen Rechte vor. Das Bundesverfassungsgesetz sieht nicht vor, dass es begleitende Maß­nahmen gibt, dass es ein Monitoring gibt, es sind keine Kontrollen vorgesehen, und das bis dato, bis jetzt.

Die UNO, der in Genf sitzende Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen, hat Österreich gemeinsam mit den Kinderrechtsexperten und -expertinnen in den letzten Jahren geprüft und hat auch die Bundesregierung zu einem Hearing, zu einer Stel­lungnahme eingeladen. Jetzt sind die abschließenden Empfehlungen zurückge­kom­men. Diese abschließenden Empfehlungen – das müssen Sie sich so vorstellen – bestehen aus einem Teil von positiver Feststellung, von „Das ist zwar gut, aber könnte noch besser sein“, und negativen Anmerkungen, also wirklicher Kritik, beziehungs­weise – und das ist der wichtigste Punkt – den Empfehlungen an die Bundesregierung, an die weiteren politischen Verantwortlichen.

Was positiv hervorgehoben wird, ist natürlich ganz klar: die Ratifizierung dieser zusätzlichen Konvention, das Verfassungsgesetz, das die Interessen der Kinder an sich schützen soll, die Einführung einer Bewertung zur Auswirkung der Kinderrechte auf Bundesebene mit 1. Jänner 2013 – das ist dieser sogenannte Kinder- und Jugendcheck ab 2013 – und natürlich die Aufnahme des besten Interesses des Kindes in Artikel 1 der Verfassung.

Die negativen Punkte erspare ich mir, weil sie all das bestätigen, was die Grünen seit Jahren dazu sagen. Aber was das Wichtigste ist, nämlich über alle Parteigrenzen hinweg: Das Wichtigste ist die Umsetzung, die mögliche Umsetzung der Empfeh­lungen! Da ist zum Kinderrechtegesetz im Bundesverfassungsrang ganz klar zu lesen: Zurücknehmen der Einschränkungen Artikel 13, 15 und 17. Jedes Kind hat in Öster­reich die gleichen Rechte, unabhängig davon, woher es kommt. Genau das sagt jetzt auch die UNO, und genau das muss auch geändert werden! (Beifall bei den Grünen.)

Die Einführung einer umfassenden Gesetzeslage, die alle Maßnahmen der Konvention beinhaltet; intensivere Bemühungen zur Harmonisierung der Ländergesetze – hier, nur zum Beispiel erwähnt, die Kinder und Jugendhilfegesetze, die bis dato leider noch immer nicht harmonisiert wurden und für die es bis dato leider noch immer keine gemeinsame Ebene gibt –; effizienter Koordinationsmechanismus zwischen Bund und Ländern zu Kinderrechten und entsprechenden Ressourcen; die Einführung von


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