Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 529

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Marek: Rechnen ist nicht Ihre Stärke, oder?)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mühlberghuber, Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Bud­get­ausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 25 in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2012.

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Nach Angaben von Staatssekretär Reinhold Lopatka führt dies in Ländern mit niedri­gerer Familienbeihilfe als in Österreich zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Beispielsweise beträgt die Differenz der Familien­beihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshaltungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Euro­parechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits Einsparungen in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite