kann man das einmal in Relation sehen: 17 Millionen € Verwaltungskosten bei den fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes und 10 Millionen € Frauenbudget.
Wir haben gestern eine Pressekonferenz abgehalten – Sie werden das sicherlich mitverfolgt haben, Herr Minister –, bei der wir vier Hauptpunkte vorgestellt haben. Ein Punkt ist die Reduzierung der fünf Varianten auf zwei, auf eine Langzeitvariante, die am häufigsten verwendet wird, und auf eine weitere, einkommensabhängige Kurzvariante.
Ich möchte nun auf die Zuverdienstgrenze zu sprechen kommen. Die Zuverdienstgrenze – das wissen wir, und das hat auch Prof. Mazal im Ausschuss gesagt – hat keinen Lenkungseffekt und auch keinen direkten Einfluss auf die Väterbeteiligung. Ich weiß nicht, warum Sie das heute in Ihrem Redebeitrag trotzdem wieder erwähnt haben.
Ich möchte den Damen und Herren hier auch den Leitfaden zur Kenntnis bringen, den Kurzleitfaden mit 21 Seiten zum Thema Zuverdienstgrenze. Da muss unter anderem angegeben werden, ob der Bezieher einen Garagenplatz oder Essensmarken bekommt. Das sind nur ein paar Schmankerln, die ich mir herausgepickt habe. Das ist viel zu kompliziert. Da muss es unbedingt zu einer Änderung respektive, wie von uns gefordert, zu einer Abschaffung der Zuverdienstgrenze kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Das System der Familienbeihilfe wurde heute auch schon angesprochen. Es besteht derzeit aus sechs Elementen. Sie selbst haben unlängst in einem Interview gesagt, Herr Minister, das System sei relativ kompliziert und unübersichtlich und Sie wollten diese sechs Elemente auf drei reduzieren. Das begrüßen wir auch ausdrücklich, weil wir darin eine Verwaltungsvereinfachung sehen, und da kann man nicht dagegen sein.
Es besteht großer Handlungsbedarf, was die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten betrifft. Es hat auch die Ministerin Heinisch-Hosek unlängst in einem Interview gesagt, dass der unübersichtliche Dschungel an Frei- und Absetzbeträgen reduziert und radikal gesäubert werden muss. Das ist auch gut und richtig. Da gibt es ja auch Einigkeit, aber der Weg ist nicht ganz klar, wie wir das erreichen sollen. Darüber gibt es meines Wissens auch innerhalb der Koalition nicht wirklich Einigkeit.
Sie haben auch gesagt, dass die 130 Millionen € nicht liegengeblieben sind, sondern nur nicht in Anspruch genommen wurden. Warum sind sie nicht in Anspruch genommen worden? – Weil das System viel zu kompliziert ist! Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass auf dem Gebiet wirklich etwas unternommen werden muss, eine Vereinfachung erzielt werden muss, und das dringend.
Das TOP-Jugendticket für Wien, Niederösterreich und Burgenland haben Sie auch angesprochen. Das haben wir positiv zur Kenntnis genommen, und dem haben wir auch zugestimmt. Wir hoffen, dass eine weitere Finanzierung auch in den anderen Bundesländern rasch möglich sein und auch erfolgen wird.
Zum Jugendschutzgesetz möchte ich noch sagen: Sie sind nicht direkt zuständig, das ist schon richtig, weil das Länderkompetenz ist. Sie sind jedoch indirekt zuständig, und da darf ich schon noch an Sie appellieren, da hauptsächlich Ihre Landesfürsten, die schwarzen und auch die roten, beim Jugendschutzgesetz blockieren. (Beifall beim BZÖ.)
Da können Sie also schon etwas dazutun, indem Sie Ihre Landesfürsten auffordern, da etwas nachgiebiger zu sein, damit wir endlich ein österreichweites, einheitliches Jugendschutzgesetz bekommen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Wichtigkeit der Familie, der Stellenwert der Familie in der Gesellschaft – das wurde heute schon alles angesprochen –, auch
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite