Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 609

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kundtun. Es ist schon in einigen Reden vorgebracht worden, dass wir im Ranking, vor allem bei der Steuerpolitik, in den letzten Jahren doch einigermaßen zurückgefallen sind. Falls Sie wissen wollen, welches Institut das festgestellt hat: Das ist das International Institute for Management Development aus Lausanne. Österreich ist vom 56. auf den 59. Platz zurückgefallen.

Aber auch beim Standort-Ranking haben wir einen Rückgang. Wir waren 2007 noch auf dem 11. Platz, 2010 auf dem 14. Platz, und jetzt, 2012, sind wir auf dem 21. Platz.

Das scheint doch ein Symptom für die ganze Ineffizienz der, kann man sagen, vormals großen Koalition zu sein. Ein Symptom dafür ist auch die Verschiebung der Macht­verhältnisse vom Bund zu den Ländern in den letzten Jahren. Während die Länder zwischen 2007 und 2013 ihren Abgabenanteil vom 7 Milliarden € auf über 14 Milliar-den € erhöhen konnten, ist der Anteil des Bundes immer weniger geworden und daher auch die Machtverhältnisse. Das heißt im Grunde genommen: Die Landeshauptleute ziehen durch das Land und lassen sich bei diversen Eröffnungen, von Kreisverkehren angefangen, dementsprechend huldigen, aber die Verantwortung für das Geld, das eingenommen werden muss, tragen sie nicht. Es stellt sich daher schon die Frage, ob nicht auch die Landeshauptleute für die eine oder andere Einnahme von Steuern Verantwortung tragen sollten.

Diesen Druck geben sie letzten Endes an die Gemeinden weiter, und die Gemeinden sind dann verantwortlich für Sozialbereiche – ich denke da nur an mein Bundesland –: für Kindergärten, Spitalkosten, Feuerwehr, Sportanlagen, Nahverkehr. Für all das sollen dann die Gemeinden die Verantwortung tragen. Das führt zu einem Druck zur Kooperation und zu Zusammenschlüssen. Und dann, wenn die Gemeinden das machen wollen, werden sie bei Kooperationen auch noch bestraft, indem sie bei der Erbringung von Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

Um eine freiwillige Zusammenarbeit der Gemeinden überhaupt zu ermöglichen, sind sie in weiterer Folge zu fördern. Dabei sind aus meiner Sicht Hindernisse so weit wie möglich zu beseitigen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der Abgeordneten Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend die Umsatz­steuerbefreiung von Gemeinden bei Leistungserbringung für andere Gemeinden im Rahmen der Gemeindekooperation

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Leistungserbringungen von Gemeinden an die Nachbargemeinden sowie von Gemeindeverbänden an ihre Mitgliedergemeinden insbesondere, wenn sie im Rahmen des Artikel 116a B-VG erbracht werden, nicht umsatzsteuerpflichtig sind.“

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Ich glaube, das würde durchaus eine Effizienzsteigerung mit sich bringen. Gerade in Oberösterreich jammern ja die Vertreter des Gemeindebundes, dass sie da eklatant benachteiligt sind.

Ich darf noch einen zweiten Entschließungsantrag einbringen. Dieser wird von meinem Kollegen Mag. Haider und mir eingebracht.

 


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