Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 610

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haider, Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend den Zahlungsverkehr des Bundes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der

1. die derzeitige Festlegung auf die Österreichische Postsparkasse als einzige Stelle zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Gesetz gestrichen wird und

2. die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Republik in regelmäßigen Abständen öffentlich auszuschreiben ist, um dabei die Möglichkeit zu nutzen, sowohl die Konditionen als auch Zinsen evaluieren zu können.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Budget ist geprägt von Mutlosigkeit zur Veränderung, von gegenseitiger Blockade und von Furcht vor Veränderung. Sowohl ausgabenseitig als auch einnahmenseitig ist dieses Budget Ausdruck der chronischen Ideenlosigkeit, welche Rot und Schwarz zu einem ungenießbaren Ein­heitsbrei zusammengeschweißt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

des Abgeordneten Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend die Umsatz-steuerbefreiung von Gemeinden bei Leistungserbringung für andere Gemeinden im Rahmen der Gemeindekooperation

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.) – Untergliederung 16

in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2012

In immer stärkerem Ausmaß stoßen kleinere Gemeinden bei den ihnen zugedachten Aufgaben an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. In Anbetracht der Tatsache, dass etwa die Hälfte aller österreichischen Gemeinden unter 1.500 Ein-wohner, ein Viertel sogar unter 1.000 Einwohner haben, wurden vom Gesetzgeber in letzter Zeit vermehrt Initiativen gesetzt, um die Kooperation der Gemeinden untereinan­der zu fördern. Insbesondere die auf Initiative des Bundesrates im Jahr 2011 erfolgte Einführung des Artikels 116a B-VG (185/A-BR/2011) sollte die Zusammenarbeit der Gemeinden erleichtern und so Einsparungen durch Synergieeffekte erzielen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite