Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 640

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Sie sagen, Frau Ministerin, dass den Griechen 300 Auflagen auferlegt worden sind. Ich habe heute gelesen, dass die ILO starke Kritik an den verordneten Maßnahmen in Griechenland übt. Die ILO hat nämlich bei einer Prüfung festgestellt, dass es zu wiederholten und extensiven Interventionen in die autonomen Lohnfindungsprozesse gekommen sei sowie dass es starke Defizite bei den sozialen Dialogen gibt. Sie fordert, dass diese fundamentalen Rechte in Griechenland wieder gelten müssen. Es kann und darf nicht sein, dass hier die Troika in die Lohnfindungsprozesse, die immer ein Recht der Sozialpartner waren, eingreift. Damit muss Schluss gemacht werden. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zur Frage der Finanzmarktstabilität im Detail: Wenn Kollege Krainer sagt, das, was Kollege Kogler gesagt hat, hätte nichts mit den in Verhandlung stehenden Untergliederungen zu tun, dann verstehe ich ihn nicht. Das Bankenpaket und alles, was damit zu tun hat, wird verbucht in der Untergliederung 46 Finanzmarktstabilität. Ja, Kollege Kogler war ein bisschen großzügig bei der Aufrundung von 5,8 auf 6 Milliarden €. Aber es ist ja so, dass sich die Verluste, die bei den verstaatlichten Banken anfallen, mittlerweile im Stundentakt erhöhen. (Abg. Mag. Kogler: Genau … !)

Es ist ja so, dass jetzt überlegt wird, wie die Kapitalerhöhung im Jahr 2012 zu finan­zieren sein wird. 500 Millionen € kommen direkt aus dem Budget. – Adieu! Auf Wiedersehen! Weg! Bezahlt wird das durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Aber wie ist es mit dieser Wandelanleihe in der Höhe von 1 000 Millionen €, 1 Milliarde €? Wird da EUROSTAT auch so großzügig sein, wie Sie glauben – oder wird EUROSTAT sagen, diese Milliarde ist auch einzurechnen in das, was die Republik bereits verloren hat, weil die Wahrscheinlichkeit, dass diese Milliarde verloren geht, eben sehr, sehr hoch ist? Wir werden ja bei der nächsten budgetären Notifikation im Frühjahr sehen, welche Empfehlungen und Entscheidungen EUROSTAT in dieser Frage trifft. Aber der eigentliche Skandal ist, dass für all diese Gelder die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen.

Vier Jahre nach der Pleite von Lehman Brothers haben wir noch immer kein Ban­keninsolvenzrecht. Und solange die Banken wissen, dass sie immer aufgefangen werden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, werden sie ihre spekulative Haltung nicht aufgeben. (Abg. Gahr: Was sind denn die Alternativen?) Wir fordern daher ein Bankeninsolvenzrecht, das vorsieht, dass auch die Gläubiger und die Eigentümer zur Kassa gebeten werden; Bail-in nennt man das im Fachjargon. (Beifall bei den Grünen.)

Sie haben auf meine Frage, wann Sie ein Bankeninsolvenzrecht vorlegen, in der kurzen Anfrage geantwortet, es werde derzeit an dem Modell gearbeitet, und wenn das Modell fertig sei, werde es als Gesamtmodell präsentiert werden.

Da diese Antwort so nichtssagend ist, möchte ich jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rossmann, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die bereits in einer Ent­schließung eingeforderte Punktation zum Bankeninsolvenzrecht zu übermitteln und in weiterer Folge so rasch wie möglich, jedenfalls im 1. Quartal 2013, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein Bankeninsolvenzrecht vorzulegen, der neben präven-


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