Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 641

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tiven Maßnahmen analog zum Richtlinienentwurf der Europäischen Union auch Bail-in-Instrumente zur Beteiligung von Bankeigentümern und -gläubigern beinhaltet.“

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Zwei Sätze noch zur UG 15 öffentliche Abgaben: Im Leitbild dieser Finanzverwaltung UG 15 schreiben Sie, dass ein Steuersystem fair sein muss. Ich frage Sie, Frau Finanzministerin: Wie kann ein Steuersystem fair sein, wenn es nicht eine Besteuerung von Vermögen gibt, die höher ist als die, die wir im Moment in diesem Lande haben?

Ich vertrete daher die Ansicht, dass ein Steuersystem nur dann gerecht sein kann, wenn wir in Österreich auch eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer haben, die dazu verwendet wird, erstens die Eingangssteuersätze zu senken und zweitens jene Menschen zu entlasten, deren Einkommen so niedrig sind, dass sie gar keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, die aber sehr wohl von allen regressiven Abgaben betroffen sind – von der Umsatzsteuer über die Getränkesteuer bis hin zur Tabaksteuer. (Abg. Gahr: Ihr seid alle Kommunisten!)

Eine Anmerkung wollte ich noch zur UG 58 machen, da hier – gestern oder vorgestern war es, glaube ich – Herr Klubobmann Strache behauptet hat, die Zinszahlungen sind hoch. Das ist richtig. Sie sind mit 6,5 Milliarden € sehr hoch. Aber er hat auch behaup­tet, dass sich, wenn sich die Zinsen verdoppeln, dann auch die Zinsaufwendungen verdoppeln. Das ist natürlich nicht der Fall. Die FPÖ und Herr Kollege Strache wären gut beraten, einmal den Bericht des Staatsschuldenausschusses zu studieren. Da kann man feststellen, dass 96 Prozent der gesamten Finanzschulden des Landes eine fixe Verzinsung haben. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Bankeninsolvenzrecht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Rubrik 5 (Kassa und Zinsen)

Begründung

Die Bankenhilfen belasten die SteuerzahlerInnen beträchtlich. Die bisherigen Netto­belastungen für den Staat betragen einschließlich 2013 etwa 5,8 Mrd. Euro. Davon entfallen auf den Budgetentwurf 2013 rund 1,2 Mrd. Euro für die Hypo Alpe Adria und die Kommunalkredit AG.

Damit nicht immer die SteuerzahlerInnen am Ende des Tages für Bankenpleiten auf­kommen müssen, soll ein Bankeninsolvenzrecht eingeführt werden. SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum ESM im Juli 2012 darauf geeinigt, ein solches Bankeninsolvenzrecht in Österreich zu etablieren. Auch auf EU-Ebene gibt es bereits einen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema. Leider haben sich


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