Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 67

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bei der Bundesheerdiskussion zusammenbringen, weil man so zeigen kann, wie man wirklich Erfolge erzielt. Das ist, so glaube ich, der richtige Weg.

Die Opposition hat bei dieser Lösung sicherlich ihren Teil dazu beigetragen, das ist wirklich ein großer Fortschritt. Ich würde sagen, Kollege Steinhauser hat hier Dinge dargestellt, die aus meiner Sicht wesentlich überzeichnet sind. Wir haben natürlich auch – und das ist ja ein Bestandteil dieses Konzepts – großen Wert darauf gelegt, dass zukünftig Einvernehmen dort erzielt wird, wo das momentan nicht der Fall ist, dass wir auch die gesetzlichen Regelungen schaffen, um mehr Mediatoren, mehr Fa­miliengerichtshilfe, deren sich die Gerichte bedienen können – ein ganz wesentlicher Schritt –, und Besuchsmittler einsetzen zu können.

Das, was im Rahmen einer Scheidung stattfindet, wenn zwei Partner miteinander nicht mehr so können, ist ganz einfach die Frage: Können die beiden so miteinander ihre Ehe auflösen, dass es das Kind nach Möglichkeit nicht betrifft? – Das ist eine sehr schwere Entscheidung, ein sehr schwerwiegender Punkt; diesen wollen wir hier lösen, weil wir einfach wissen, dass das nur dann möglich ist, wenn sich die Elternteile ihrer Rolle wirklich bewusst sind.

Bei zirka 90 Prozent aller Fälle gibt es ein Einvernehmen, gibt es eine Lösung, gibt es einen Vertrag und leiden die Kinder nicht. Bei den verbleibenden 10 Prozent kommt es immer wieder zu Konflikten. Unser wesentlicher Punkt ist, das Kindeswohl in den Vor­dergrund zu stellen, um zu verhindern, dass das Kind quasi zur Waffe und zwischen den beiden zerrieben wird. Daher haben wir die Mediation in den Vordergrund gestellt. Daher gibt es jetzt eine Familiengerichtshilfe, wo die Richter anordnen können, dass schlichtend in die jeweiligen Auseinandersetzungen eingegriffen wird.

Wir haben nun eine gemeinsame Obsorge, die vernünftig geregelt wird. Ich erinnere mich noch mit Schaudern an den Vorschlag der Kollegin Bandion-Ortner. Die beiden Ministerinnen Karl und Heinisch-Hosek federführend, aber auch das Parlament haben dazu beigetragen, eine vernünftige Lösung zustande zu bringen, denn manchmal gibt es eben diese Gemeinsamkeit nicht, dann muss man das Kind schützen. Dadurch gibt es jetzt auch ein neues Modell, es heißt: „Modell der besonderen elterlichen Verant­wortung“.

Dort, wo es also Konflikte gibt, wird es für die Dauer von sechs Monaten eine Lösung geben, die sowohl die hauptsächliche Betreuung regelt – die Kontakte sollen ja auf­rechterhalten werden –, aber auch den Unterhalt, weil es äußerst wichtig ist sicherzu­stellen, dass ein Konflikt nicht noch dadurch verstärkt wird, dass dann ein Elternteil – meistens sind es die im beruflichen Bereich Stärkeren, es geht ja noch um junge Kin­der, also meist die Väter – quasi seine Rolle dazu verwenden kann, die Unterhalts­zahlung davon abhängig zu machen, dass er Pflegschafts- und Besuchsrechte be­kommt, wenn es einen Konflikt in der Familie gibt.

Wir haben eine sehr ausgeglichene Lösung gefunden, eine sehr gute Lösung. Natürlich kann man immer alles noch verbessern, aber ich glaube, es verschließt ja keiner hier im Parlament die Ohren davor, dass wir, wenn sich herausstellen sollte, dass die Pra­xis noch das eine oder andere Verbesserungspotenzial notwendig macht und aufzeigt, hier nicht auch weitere Schritte setzen werden.

In Summe kann man daher sagen: ein sehr guter Vorschlag, eine – „epochal“ ist viel­leicht etwas übertrieben – Weiterentwicklung, die einfach dem Rechnung trägt, dass hier das Kindeswohl im Vordergrund steht. Ich darf vielleicht noch abschließend darauf hinweisen, dass es erstmals geglückt ist, „Kindeswohl“ zu definieren. Wir haben ja im­mer wieder darüber diskutiert: Was ist eigentlich das Kindeswohl? Und wenn ich mir jetzt anschaue, dass es auch das Wohl des Kindes ist, dass wir darauf Wert legen, dass die Eltern das Kind nicht in ihre Streitigkeiten miteinbeziehen und dass, falls das


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